Berlin - Wer ist für den längsten Streik in der Geschichte der Deutschen Bahn verantwortlich? Hunderttausende Reisende haben beim Warten auf die seltenen Züge oder im Auto-Stau ausreichend Zeit, über diese Frage nachzudenken - und sich über GDL-Chef Claus Weselsky zu ärgern, der vielen als Hauptverdächtiger gilt. Allerdings sind auch weitere Beteiligte im Spiel.

Wir haben alle Beteiligten und ihre mögliche Schuld aufgelistet.

Ist das Bundesarbeitsgericht Schuld?

DAS BUNDESARBEITSGERICHT hat im Jahr 2010 die bis dahin geltende Tarifeinheit gekippt. Der gewachsene, aber nirgendwo festgeschriebene Grundsatz „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ galt fortan nicht mehr, miteinander konkurrierende Vertragswerke waren nun möglich. Erreicht haben die Entscheidung zwei Ärzte aus dem Marburger Bund, die sich in ihren Krankenhäusern nicht dem Verdi-Vertrag unterwerfen wollten, sondern sich Zulagen sicherten. Arbeitgeber und DGB-Gewerkschaften kündigten damals eine gemeinsame Initiative zur künftigen Sicherung der gerade verlorenen Tarifeinheit an.

Welche Schuld trägt die Bundesregierung?

DIE BUNDESREGIERUNG hat mit ihrem Gesetzesvorhaben zur Tarifeinheit den Druck auf kleine Spartengewerkschaften wie die GDL erhöht. Weselsky sieht sich gezwungen, seinen Einflussbereich innerhalb des Bahnkonzerns auszuweiten, damit seine GDL zumindest in Teilbereichen die mitgliederstärkere und damit tarifbestimmende Gewerkschaft werden kann. Experten haben Zweifel, ob das Gesetz verfassungskonform gestaltet werden kann, weil es letztlich für die Minderheit ein Verbot von eigenständigen Tarifverträgen und Streiks bedeuten könnte. Gerade linke Kritiker stellen die privatrechtliche Organisation der Bahn infrage, die 1994 unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) von einer breiten Bundestagsmehrheit beschlossen wurde.

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Mobilitätsdienstleistungen wie die der Bahn wurden dem Markt übereignet, beamtete Lokführer zum Auslaufmodell. Die GDL trete nun unter diesen Bedingungen für die berechtigten ökonomischen Belange ihrer Mitglieder ein.

Welche Rolle spielt die EVG?

Die konkurrierende EISENBAHN- UND VERKEHRSGEWERKSCHAFT (EVG) tut einiges, um der GDL die angestrebten Tarifabschlüsse in bislang nicht erfassten Berufsgruppen zu erschweren. Wie der DB-Konzern pocht die im Unternehmen weit größere Gewerkschaft darauf, dass es für eine Berufsgruppe keine unterschiedlichen Regelungen geben dürfe. Als Grundlage etwa für Disponenten/Planer, Zugbegleiter oder Rangierlokführer will sie die eigenen Tarifverträge durchsetzen und erhebt zusätzlich Forderungen, die denen der GDL entgegenlaufen.

Markantes Beispiel dafür ist die Sozialklausel beim Lohn, der laut EVG-Forderung um 6 Prozent, mindestens aber um 150 Euro im Monat steigen soll. Die Lokführer wollen die unteren Lohngruppen nicht stärker bedenken. Die EVG stünde wohl auch zur Verfügung, um unter den Bedingungen der Tarifeinheit einen konkurrierenden Lokführer-Vertrag abzuschließen. Auf gemeinsame Verhandlungen in einer Tarifgemeinschaft haben sich beide Organisationen nicht eingelassen.

Hat die Deutsche Bahn Schuld?

DIE DEUTSCHE BAHN AG hat immerhin zwei Warnstreiks und vier reguläre Streikrunden gebraucht, um zu akzeptieren, dass sie mit der GDL nicht nur über die Lokführer sprechen kann. In zwei Instanzen lehnten die hessischen Arbeitsgerichte die einstweiligen Verfügungen gegen die Lokführerstreiks ab und belehrten das bundeseigene Unternehmen über die Rechtmäßigkeit der GDL-Forderungen.

Das bundeseigene Unternehmen sieht sich in einer schwierigen Doppelrolle. Zum einen ist es ein Arbeitgeber mit dem Interesse, etwa seine Lohnkosten nicht übermäßig steigen zu lassen. Zugleich muss die Bahn aber auch ein Makler sein zwischen EVG und GDL, die nicht gemeinsam an den Verhandlungstisch wollen. Wenn eine der beiden Gewerkschaften sich in diesem Prozess benachteiligt fühlt, droht der Bahn ein Streik.

Welche Schuld trifft die GDL?

DIE GEWERKSCHAFT DEUTSCHER LOKOMOTIVFÜHRER (GDL) und ihr Chef Weselsky treten kompromisslos für ihre Anliegen ein. In erster Linie wollen sie Tarifverträge für alle Berufsgruppen durchsetzen, die bei der GDL Mitglied sind. Dazu gehören nicht nur die Lokführer, sondern in kleinerer Zahl auch Zugbegleiter, Bordgastronomen, Lokrangierführer und Disponenten. Während die GDL bei den Lokführern ganz klar eine große Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat, hat die EVG die Mehrheit bei den anderen Gruppen. Dass die GDL dennoch sich jetzt so vehement für die Lokrangierführer mit einem langen Streik einsetzt, wird von Kritikern als unverhältnismäßig angesehen.