Zum Jahreswechsel schloss der Kiosk seine Türen. Foto: Gabriele Hauger

Die Fraktion nimmt Stellung zur Schließung des Kiosks am Marktplatz in Lörrach und äußert Bedauern.

Die Grünen haben mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass der Kiosk am Marktplatz zum Jahresende schließen musste.

 

Unverständnis und Verärgerung

„Damit verschwindet ein wichtiges Belebungselement des öffentlichen Raumes an einem der meistfrequentierten Orte der Stadt“, heißt es in einer Mitteilung der Grünen-Fraktion im Lörracher Gemeinderat.

Unverständnis und Verärgerung hätten die damit verbundenen Nachrichten geweckt, dass die Inhaberin schon seit längerem vergeblich versucht hat, mit der Stadt als Vermieterin in Kontakt zu treten. Sie wollte auf die schwieriger werdenden Betriebsbedingungen hinweisen und konzeptionelle Veränderungen anstoßen, um die wirtschaftliche Basis des Kiosks konsolidieren zu können.

Die Attraktivität der Innenstadt hoch zu halten, ist nicht nur erklärtes Ziel von Stadtplanung und Stadtentwicklung, sondern immer wieder Gegenstand von Initiativen und drittmittelgeförderten Programmen der Lörracher Wirtschaftsförderung, schreiben die Grünen weiter. Dabei mache man sich mit Unterstützung auch entsprechender Beratungsagenturen vielfältige Gedanken, wie man die Anziehungskraft der Fußgängerzone evaluieren und effektiv verbessern kann.

„Fragen nach Funktionalität“

„Das ist richtig und wichtig. Wenn daneben aber ganz offenkundig angezeigte Probleme, bei denen die Stadt kraft Eigentümerschaft unmittelbar Einwirkungsmöglichkeiten hätte, einfach unbeachtet bleiben, erscheint dies mehr als bedenklich und wirft Fragen nach der Funktionalität der Verwaltung auf“, üben die Grünen Kritik.

Weiter heißt es: „Wir Grünen erwarten, dass dieser Vorgang nicht nur solide aufgearbeitet wird, sondern auch die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Es genügt unseres Erachtens auch nicht, die Vermietung des Kiosks einfach neu auszuschreiben, ohne intensiv darüber nachzudenken, wie man seine Nutzungsbasis konzeptionell und baulich so anpasst, dass ein wirtschaftlich nachhaltiger Betrieb wieder möglich wird. „Darüber hinaus sollte verhindert werden, dass die bisherige Betreiberin durch unnötig lange Vertragsbindungsfristen nun auch noch in eine Privatinsolvenz gezogen wird. Tatsächlich wäre es sogar sinnvoller, deren langjährige wertvolle Erfahrung bei einer Neuausrichtung einzubinden.