Das von der Stadtverwaltung bevorzugte Gebiet zur Ansiedlung eines Bordells befindet sich entlang der Wiesentalstraße beim Gewerbekanal in einem Abschnitt, der gleich hinter dem Zebrastreifen beginnt und sich nach rechts fortsetzt. Foto: Alexandra Günzschel

Lörrach ist zu groß geworden, um die Prostitution komplett zu verbieten. Hat eine Stadt dauerhaft mehr als 50 000 Einwohner, muss sie Bordelle bis zu einem gewissen Grad zulassen.

Um diesen Grad geht es nun bei der von der Stadt ausgearbeiteten Sperrgebietsverordnung, wie Antje Schnacke-Fürst vom Fachgebiet Stadtplanung am Montag im Hauptausschuss des Gemeinderats erläuterte. Wie schon im Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte das Gremium den Plänen der Verwaltung einstimmig zu. Allerdings gab es diesmal Diskussionsbedarf. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat.

 

Was zugelassen ist

Nach Rücksprachen mit anderen Städten, insbesondere Freiburg, steht nun fest, dass in Lörrach zwei Bordelle mit jeweils zwölf Betten zugelassen werden sollen, was in etwa einem Bett pro 2000 Einwohnern entspricht. Schnell hat sich die Stadtverwaltung dabei auf Standorte in Gewerbegebieten festgelegt. Die Bordelle sollen – in Anlehnung an das Landesglücksspielgesetz – mindestens 250 Meter Abstand zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten einhalten. Für eine gute Erreichbarkeit und bessere soziale Kontrolle hat sich die Verwaltung bei der Suche zudem auf die Kernstadt konzentriert. Bevorzugt wird nun ein Gebiet entlang der Wiesentalstraße beim Gewerbekanal. Als zweiter Standort fiel die Wahl auf das Blasiring-Areal. Pro Standort ist nur ein Bordell erlaubt.

Zulässig soll Prostitution fortan auch in Wohnungen sein, die vorwiegend zum Wohnen genutzt werden. Ausschließen will die Verwaltung dagegen solche Wohnungen, die einzig und allein zum Zweck der Prostitution angemietet wurden. Insbesondere in diesem Segment dürfte die Dunkelziffer hoch bleiben. Allen war klar, dass Prostitution in Lörrach schon heute eine Realität darstellt. Neu hinzu kommt nun lediglich der legale Betrieb mit Anmeldung und Gesundheitsberatung.

Was nicht zugelassen ist

Straßenprostitution will die Verwaltung auf keinen Fall zulassen. „Wir sind eine recht kleine Stadt in einer engen Tallage“, argumentierte Schnacke-Fürst. Hinzu kommt die Grenzsituation zu Frankreich auf der einen Seite, wo ein Sexkaufverbot gilt, und zur insgesamt hochpreisigen Schweiz auf der anderen Seite. Sextourismus wäre also vorprogrammiert, weshalb der Stadt in dieser Hinsicht eine restriktive Politik empfohlen wurde. Wichtig war der Verwaltung und dem Gremium zudem die Einrichtung eines Runden Tischs unter Beteiligung aller Akteure – den Bordellbetreibern, den Sexarbeiterinnen, der Polizei und den Beratungsstellen.

Die Stadt hat keine Wahl

Alles in allem handele es sich dabei um eine sehr diskrete Angelegenheit, erklärte Oberbürgermeister Jörg Lutz. Schlimme Zustände seien nicht zu befürchten. Er sagte dies als Reaktion auf bei der Stadt eingegangene Briefe mit dem Tenor: „Wie könnt ihr nur!“ Doch die Stadt habe keine Wahl, betonte Lutz.

Was die Räte sagen

Von einem schlüssigen Konzept sprach Sabine Ehrentreich (Grüne). Bei illegal genutzten Wohnungen sei die Polizei jedoch auf Hinweise aus der Nachbarschaft angewiesen, bemerkte sie. Auch Ulrike Krämer (CDU) fand das Konzept schlüssig. Die Gebiete seien gut ausgewählt, und der Runde Tisch könne die Situation im Auge behalten, um Probleme gemeinsam anzugehen.

„Wir wissen alle, dass es in Grenznähe immer schon Prostitution gab“, meinte Christa Rufer (SPD). Sie wollte deshalb wissen, warum nicht gleich dort ein Standort gewählt wurde. Doch im Gebiet „Ob der Gaß“ gebe es zu viele sensible Einrichtungen. Darüber hinaus sollten Bordelle auch nicht den Stadteingang prägen, wie Schnacke-Fürst argumentierte.

Jörg Müller (FW) merkte an, dass Frauen in privaten Wohnungen möglicherweise gefährdeter seien als in Terminwohnungen mit wechselnden Sexarbeiterinnen. Denn dort hätten zumindest die Nachbarn ein Auge darauf. „Wir können schwer helfen, solange wir nichts von dem Gewerbe wissen“, erklärte die Stadtplanerin. Ein Restrisiko bleibe. Dass es in Freiburg manchmal die legalen Bordellbetreiber sind, die Hinweise auf ihre illegale Konkurrenz geben, war eine weitere Erkenntnis des Austauschs mit der in dieser Hinsicht erfahrenen Stadt. Dort, beim Regierungspräsidium, wird die neue Lörracher Sperrgebietsverordnung auch erlassen.