Unadingens Ortsvorsteher Elmar Fehrenbach steht hier auf dem künftigen Areal des Solarparks, der seinen Betrieb im August dieses Jahres aufnehmen soll. Für eine Bürgerbeteiligung sieht der künftige Betreiber der Anlage, das Energieversorgungsunternehmen EnBW zwei Alternativen vor, entweder eine Unternehmens- oder eine Finanzbeteiligung. Foto: Schröter Foto: Schwarzwälder Bote

Nachhaltigkeit: Eine Genossenschaft wäre ein Weg / Rat vertagt Entscheidung über Bürgerbeteiligung / Stadt beteiligt sich nicht

Bereits im August dieses Jahres soll der Solarpark beim Löffinger Ortsteil Unadingen, den das Energieversorgungsunternehmen EnBW bauen und betreiben will, in Betrieb gehen.

Löffingen/Unadingen. Von dieser Fotovoltaik-Freiflächenanlage sollen interessierte Bürger auch finanziell profitieren können. Dass sie eine Bürgerbeteiligung ermöglichen wolle, habe die EnBW bereits in der Planungsphase versichert, sagte Bürgermeister Tobias Link, als sich der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung mit dem Solarpark und den von der EnBW vorgeschlagenen Beteiligungsarten befasste. Wie Link erläuterte, bietet die EnBW grundsätzlich zwei Beteiligungsmodelle an, eine Unternehmens- oder eine Finanzbeteiligung. Eine Mischform lehne die EnBW ab.

Eigentlich sollte der Gemeinderat darüber befinden, welchem der beiden Modelle für den Solarpark Löffingen der Vorzug gegeben werden soll, um eine indirekte oder direkte Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Auf Vorschlag von Stadtrat Dieter Köpfler (SPD) vertagte das Gremium diese Entscheidung auf eine seiner nächsten Sitzungen. In der Zwischenzeit soll ermittelt werden, ob es in der Löffinger Bevölkerung Interesse an der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft gibt, die sich an dem Solarpark beteiligen könnte.

Die Stadt selbst wird sich nicht wirtschaftlich in den Solarpark einbringen. Zwar kämen die Stadtwerke, wie Bürgermeister Tobias Link erklärte, grundsätzlich als Gesellschafter für eine Unternehmensbeteiligung in Frage. Allerdings würde dadurch Kapital gebunden, das die Stadtwerke für ihre Kernaufgaben dringend benötigen. Insofern nehme man von dieser Option Abstand.

Wollte die Stadt Löffingen über ein Nachrangdarlehen eine Finanzbeteiligung eingehen, müsste dies, so Link weiter, im Rahmen eines nicht-öffentlichen Angebots erfolgen. Dafür müsste die Stadt sich wiederum in einem komplexen, langwierigen Verfahren die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und das Regierungspräsidium anstreben. Diesen administrativen Aufwand, der noch dazu nicht mit einem positiven Ergebnis enden muss, will sich die Stadt nicht antun.

Daher hatte die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zum einen vorgeschlagen, dass die Stadt Löffingen selbst von einer Beteiligung Abstand nimmt. Zum anderen sollte bei der EnBW die Finanzbeteiligung in Form von Nachrangdarlehen als Modell der Wahl für die Bürgerbeteiligung hinterlegt werden. Eine Beteiligung der Stadt schloss der Gemeinderat dann auch tatsächlich aus. Die Entscheidung über die beiden Modelle für die Bürgerbeteiligung, vertagte das Gremium, nachdem Dieter Köpfler (SPD) einen Einwand erhoben hatte.

"Wenn wir uns jetzt für das ›Modell Nachrangdarlehen‹ aussprechen, scheidet das ›Modell Unternehmensbeteiligung‹ von vornherein aus. Von den beiden Modellen ermöglicht aber ausschließlich die Unternehmensbeteiligung die direkte Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des Solarparks, das Nachrangdarlehen mit seinem von vornherein festgelegten Zinssatz leistet das nicht. Wir sollten deshalb zunächst ermitteln, ob es in der Bürgerschaft Interessenten für die direkte Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des Solarparks und der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft gibt", erklärte Köpfler. Finde sich kein Interessent, könne der Gemeinderat immer noch für das Nachrangdarlehen votieren. Dem Vorschlag Köpflers folgte der Gemeinderat. Die Stadt bereitet jetzt die entsprechenden Bürgerinformationen auf.

Akteure der Energiewirtschaft in Form einer Genossenschaft

Bürgerenergiegenossenschaften sind Akteure der Energiewirtschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft, die meist das Ziel einer dezentralen, konzernunabhängigen und ökologischen Energiegewinnung verfolgen. Sie sind eine Form der Bürgerbeteiligung, vorwiegend auf kommunaler oder regionaler Ebene. Bürgerenergiegenossenschaften bieten Bürgern die Möglichkeit, zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen. Sie bieten zudem auch Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte.

Bei dem Solarpark handelt es sich um eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage mit einer maximalen Gesamtleistung von 2,7 Megawatt. Die Anlage umfasst eine Fläche von etwa 4,5 Hektar entlang eines rund 110 Meter langen Randstreifens an der Bahnlinie bei Unadingen. Installiert werden rund 9800 kristalline Solarmodule. Den Bebauungsplan hat der Löffinger Gemeinderat Anfang Februar dieses Jahres per Satzungsbeschluss verabschiedet, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans läuft noch. Die Bauleitplanung soll im April dieses Jahres abgeschlossen werden und die Bauarbeiten anlaufen. Bauherr und Betreiber der Anlage ist das Energieversorgungsunternehmen EnBW.

 Unternehmensbeteiligung: Bei diesem Modell beteiligt sich ein Partner, beispielsweise eine Bürgerenergiegenossenschaft, mit maximal 49,9 Prozent der Geschäftsanteile an einer durch die EnBW gegründeten Projektgesellschaft. Die EnBW bleibt immer Mehrheitsgesellschafter, trägt das alleinige Projektentwicklungs- und Baurisiko und übernimmt die langfristige Betriebsführung und Direktvermarktung. Die Bürgerbeteiligung erfolgt indirekt über eine Bürgerenergiegenossenschaft, die wiederum direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Solarparks partizipiert. Laut Löffingens Bürgermeister Tobias Link zeigen die Erfahrungen aus anderen Solaranlagen, das mit einer Rendite von vier bis fünf Prozent zu rechnen ist. Kleinanlegern bietet der Energieversorger EnBW diese Beteiligungsform nicht an.

 Finanzbeteiligung: In diesem Modell tätigen die Bürger ihre Investition direkt über ein sogenanntes Nachrangdarlehen. Die Laufzeit und die Verzinsung des Darlehens werden vorab festgelegt, die Verzinsung erfolgt unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Solarparks. Dieses Modell ermöglicht im Gegensatz zur Unternehmensbeteiligung auch kleinteilige Beteiligungsbeträge. Die Zeichnung der Nachrangdarlehen kann bequem und einfach über die von der EnBW eingerichtete Online-Plattform buergerbeteiligung.enbw.com vorgenommen werden. Die Zeichnungsberechtigung wird von der EnBW für die jeweiligen Projekte regional begrenzt, im Falle des Solarparks Löffingen aller Voraussicht nach zunächst auf Löffingen und seine Ortsteile.

"In Tuningen hat die EnBW eine vergleichbare Solaranlage gebaut. Dort werden die Nachrangdarlehen mit 2,25 Prozent verzinst", gab Bürgermeister Link einen Eindruck von der Höhe, in der sich die Verzinsung bewegen kann.