Blick in ein Tiny House. In Löffingen soll eine Ferienhaussiedlung mit 40 bis 50 dieser Minihäuser entstehen. Der Gemeinderat hat jetzt grünes Licht für die Offenlage des Bebauungsplans in seiner aktuellen Entwurfsfassung gegeben. Foto: Sauter Foto: Schwarzwälder Bote

Tourismus: Bebauungsplan geht jetzt in die Offenlage / Gemeinderat gibt grünes Licht für Planentwurf

Die baurechtlichen Planungen für die Ferienhaussiedlung "Tiny House Village", die auf einem rund zwei Hektar großen Areal zwischen dem Tier- und Freizeitpark Tazmania, dem Waldbad Löffingen und den Tennisplätzen entstehen soll, sind einen Schritt weiter gekommen.

Löffingen. Der Gemeinderat hat bei seiner jüngsten Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan gebilligt und zur Offenlage freigegeben. Diese neueste Fassung des Planentwurfs berücksichtigt die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen.

Der Bebauungsplan sieht eine Bauhöhenbeschränkung von sechs Metern mit maximal zweigeschossiger Bebauung vor. Wo die teils mobilen und teils stationären Kleinsthäuser platziert werden, soll der Kreativität der Betreiber überlassen werden, wobei grundlegende Abstandsregeln, etwa zum Waldrand, zu berücksichtigen sind.

Was den Waldabstand anbelangt, nimmt der Planentwurf eine Präzisierung vor. Auf den im Eigentum der Stadt Löffingen befindlichen Waldflächen, die nördlich und südlich an die künftige Ferienhaussiedlung angrenzen, soll ein Niedrigwald angelegt werden. Damit wird einerseits die Gefahrenabwehr durch Windwurf im angrenzenden Wald gewährleistet und andererseits eine Einschränkung der überbaubaren Flächen weitestgehend vermieden.

Dauerhaftes Wohnen wird im Tiny House Village nicht möglich sein, das Gebiet wird ausschließlich als Ferienhaus-Siedlung ausgewiesen. Das ging zwar bereits mehr als deutlich aus den bisherigen Planungen hervor, wird jetzt aber auch noch in der Bezeichnung des Planwerks seinen Niederschlag finden: Der Bebauungsplan hört künftig auf den Titel "Ferienhaussiedlung Tiny House Village".

Was Lärmbelastungen anbelangt, hat die schalltechnische Untersuchung ergeben, dass durch den benachbarten Freizeitpark Tatzmania und dessen Parkplätze keine unzulässigen Lärmimmissionen verursacht werden. Passive Lärmschutzmaßnahmen könnten hingegen mit Blick auf den Verkehrslärm der B 31 erforderlich werden. Hinsichtlich der Lärmeinwirkungen durch Besucher des Waldbads laufen die Untersuchungen noch.

Entwickeln und bewirtschaften will das Tiny House Village die eigens gegründete Projektgesellschaft Kelmendi & Ortlieb Projects mit Sitz in Löffingen. Sie übernimmt sämtliche Planungs- und Gutachterkosten sowie die möglichen Kosten für Erschließungsarbeiten und Ausgleichsmaßnahmen. Mit der aus mobilen und stationären Kleinsthäusern bestehenden Ferienhaussiedlung wollen die künftigen Betreiber eine bislang nicht besetzte Nische erschließen und so die touristische Infrastruktur in der Region Löffingen um einen weiteren Baustein ergänzen.

Nach dem aktuellen Planungsstand sind im künftigen Tiny House Village 40 bis 50 Minihäuser vorgesehen, die in Modulbauweise und in Größen zwischen 25 und 75 Quadratmetern ausgeführt und in moderner, im Schwarzwaldstil gehaltener Außen- und Innenarchitektur ausgeführt werden sollen.

Der Begriff Tiny House bedeutet wörtlich übersetzt winziges Haus und kommt ursprünglich aus den USA. Gemeint sind damit mobile – etwa auf Trailern aufgebaute – oder stationäre Kleinsthäuser. Sie verfügen auf einer sehr überschaubaren Grundfläche von beispielsweise 40 Quadratmetern über alles Wesentliche, was man zum Wohnen braucht: Wohnbereich mit Kochnische, Sanitärbereich mit Dusche und Toilette sowie ein Schlafloft. Sie eignen sich unter anderem, wie das Löffinger Projekt zeigt, als naturnahe Form von Ferienhaussiedlungen.