Wie in allen übrigen Baugebieten in Löffingen und Ortsteilen steigen die Grundstückspreise im Baugebiet Reichberg V (links vorne) an. Grund dafür ist eine Anpassung der Bauplatzpreise, die der Gemeinderat aus rechtlichen Gründen befürwortet hat. Archivfotos: Bächle Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gremium stimmt Preisanpassungen zu / Rechtliche Vorgaben erzwingen Änderungen

Die Bauplatzpreise in Löffingen und seinen Ortsteilen erhöhen sich. Der Gemeinderat hat bei seiner jüngsten Sitzung einer Anpassung der Preise, die sich an den vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerten orientiert, zugestimmt.

Löffingen. Neu geregelt wird darüber hinaus die vergünstigte Überlassung von Baugrundstücken an Einheimische. Um das so genannte "Einheimischen-Modell" rechtskonform auszugestalten, gelten künftig – und gänzlich anders als bislang – bestimmte Vermögens- und Einkommensobergrenzen, um in den Genuss des Preisnachlasses zu kommen.

Sowohl bei der Anpassung der Bauplatzpreise als auch bei der Neuregelung des "Einheimischen-Modells" musste sich der Gemeinderat letztlich rechtlichen Vorgaben beugen. Im Fall der Bauplatzpreise hatte, wie Bürgermeister Tobias Link und Stadtkämmerer Artur Klausmann ausführten, die Gemeindeprüfungsanstalt auf gemeinderechtliche Vorgaben hingewiesen, denen zufolge sich der Verkaufspreis von Grundstücken an den aktuellen Bodenrichtwerten des lokalen Gutachterausschusses orientieren und diesen nicht unterschreiten darf.

Bei der Neuregelung des "Einheimischen-Modells" sind Leitlinien zu befolgen, die aus einem Vertragsverletzungsverfahren resultieren, das die Europäische Kommission gegen Deutschland geführt hat. Mit Begeisterung, das zeigte das Stimmungsbild während der Sitzung, kamen die Stadträte dabei diesen Verpflichtungen nicht unbedingt nach, fügten sich aber letztlich zähneknirschend in ihr durch rechtliche Vorgaben bedingtes Schicksal.

Die Anpassung der Bauplatzpreise erfolgt über die Erhöhung des Bodenwerts – das ist der reine Baulandpreis ohne die Straßenerschließungs-, Entwässerungs- und Wasserversorgungsbeiträge – als einem von mehreren Preisbestandteilen, aus denen sich der Verkaufspreis zusammensetzt. Bislang bewegten sich die Bodenwerte in den verschiedenen Löffinger Baugebieten in einer Spannbreite von 21 bis 72 Euro pro Quadratmeter, mit der jetzt verabschiedeten Neuregelung in einer Größenordnung von 26 bis 100 Euro pro Quadratmeter. Diese Erhöhungen schlagen entsprechend auf den Gesamtpreis durch.

Auf den Bodenwert wird das seit Mai 2014 geltende System der Abschläge angerechnet. Der Einheimischenabschlag belief sich auf maximal 20 Prozent, der Kinderabschlag auf 7,5 Prozent je Kind und der einkommensabhängige Abschlag auf zwei Prozent. Diese Ausgestaltung des "Einheimischen-Modells" ist jetzt obsolet geworden und wird durch ein neues Modell ersetzt.

Das zieht zum einen eine Vermögensobergrenze als Ausschlusskriterium ein. Danach darf das Vermögen des oder der Bewerber das Eineinhalbfache des Grundstückswerts nicht übersteigen, andernfalls ist die Förderfähigkeit nicht gegeben. Außerdem dürfen Bewerber nicht bereits Eigentümer eines bebaubaren Grundstückes auf Löffinger Gemarkung sein. Auswärtiges Immobilieneigentum wird als Vermögen angerechnet. Auch eine Einkommensgrenze sieht die Neufassung des "Einheimischen-Modells" vor. Die Bewerber dürfen maximal ein Einkommen in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Steuerpflichtigen in Löffingen – dieses beläuft sich laut Statistischem Landesamt auf rund 33 000 Euro – erzielen. Weitere Kriterien sind die Zahl der Kinder – angerechnet werden bis zu drei davon – sowie die Frage ob und wenn ja wie lange die Bewerber ihren Erstwohnsitz bereits in Löffingen haben und dort einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese Kriterien werden nach einem Punktesystem gewichtet.

Löffingen: Ddie Verkaufspreise im Baugebiet "Reichberg V" steigen im ersten Bauabschnitt von bisher 113,11 Euro auf 125,11 Euro, im zweiten Bauabschnitt von 115,11 auf 127,11 Euro, im Baugebiet "Reichberg IV" von 97,52 auf 125,52 Euro pro Quadratmeter.

Bachheim: Im Baugebiet "Lindäcker" sind künftig 85,52 Euro por Quadratmeter fällig, bislang waren es 82,52 Euro. Im Baugebiet "Bei der Kirche" werden ab jetzt nicht mehr 97,18 Euro pro Quadratmeter aufgerufen, sondern 100,18 Euro.

Dittishausen: In Dittishausen steigt der Quadratmeterpreis Bauland von 82,52 auf 100,52 Euro.

Göschweiler: Im Baugebiet "Wochenggerten alt" beträgt der neue Baulandpreis 115,52 Euro pro Quadratmeter, bislang waren es 82,52 Euro. Von 96,50 auf 115,50 Euro pro Quadratmeter steigt der Preis im Baugebiet "Wochenggerten neu".

Reiselfingen: Anstatt bislang 82,52 Euro pro Quadratmeter müssen künftige Bauherren im Baugebiet "Innere Halde alt" nun 95,52 Euro entrichten. Im Baugebiet "Innere Halde neu" steigt der Preis von 85,11 auf 98,11 Euro pro Quadratmer.

Unadingen: Im Baugebiet "Hägleäcker alt" werden künftig 105,52 Euro pro Quadratmeter erhoben, bislang waren es 82,52 Euro. Im Baugebiet "Hägleäcker III (Mischgebiet)" sind bei gewerblicher Nutzung jetzt 60,11 Euro pro Quadratmeter (bislang: 55 Euro) fällig, bei Wohnbebauung 90,11 Euro.

Die bislang bei Wohnbebauung getroffene Unterscheidung nach Einheimischen (65 Euro) und Auswärtigen (70 Euro pro Quadratmeter), die Einheimischen Kostenvorteile einräumte, entfällt demnach.

Der Verkaufspreis eines Baugrundstückes setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu zählen der Bodenwert (das ist der reine Baulandpreis) sowie die Beiträge für Straßenerschließung, Entwässerung und Wasserversorgung. Zu diesen Preisfaktoren hinzu kommen noch Kostensätze für die Hausanschlussleitungen.