Der Einzelhandel im Schwarzwald-Baar-Kreis darf öffnen. Das Tragen medizinischer Masken ist aber Pflicht.   Foto: viarami / 798 images / pixabay

Bereits vergangene Woche wurden auf Bundes- und Landesebene neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Am Sonntag erfolgte nun die Bestätigung, wie sich diese auf den Schwarzwald-Baar-Kreis auswirken werden: Es gibt Lockerungen.

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Schwarzwald-Baar-Kreis - Der Bund und die Länder hatten sich vergangene Woche Mittwoch auf einen fünfstufigen Perspektivplan geeignet, der je nach Inzidenzwert mehr oder weniger Lockerungen der Corona-Beschränkungen zulässt. Am Sonntag teilte nun Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit, wie die Maßnahmen auf Landesebene umgesetzt werden.

Aufgrund der Tatsache, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Schwarzwald-Baar-Kreis nun schon längere Zeit unter 50 ist, können die ersten beiden Lockerungsschritte des Fünf-Stufen-Plans übersprungen werden. Somit gelten ab diesem Montag, 8. März, folgende Regeln im Schwarzwald-Baar-Kreis:

Kontaktbeschränkungen

Ab Montag dürfen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen dennoch als ein Haushalt. Bisher galt, dass sich jeder Haushalt lediglich mit einer weiteren Person treffen durfte.

Körpernahe Dienstleistung

Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich, wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal benötigt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist allerdings erforderlich. Unter körpernahen Dienstleistungen sind unter anderem Kosmetik, Maniküre, Tätowierung und Haarentfernung zu verstehen.

Einzelhandel darf öffnen

Aufgrund des aktuell stabilen Inzidenzwertes im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es im Bereich Einzelhandel die erste Abweichung zur allgemein gültigen Verordnung. Solange die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 50 liegt, darf der gesamte Einzelhandel öffnen. Dabei gilt es allerdings, die Hygieneauflagen der Corona-Verordnung zu beachten. Zudem müssen Personal und Kundschaft medizinische Masken tragen.

Kultureinrichtungen

Ebenfalls eine abweichende Regelung gilt im Schwarzwald-Baar-Kreis vorerst im Bezug auf Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Museen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten dürfen nicht nur wieder öffnen, auch der Besuch der Einrichtungen ohne Voranmeldung ist möglich. Voraussetzung ist allerdings die Dokumentation der Kontaktdaten der Besucher. Auch diese Regelung ist nur so lange gültig, wie die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt.

Sport in Gruppen

Der Sport in Gruppen unter freiem Himmel (auch auf Außensportanlagen) ist ebenfalls wieder möglich. Dabei ist allerdings ausschließlich "kontaktarmer Sport" erlaubt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal zehn Personen begrenzt. Auch hier gilt: Die Sieben-Tage-Inzidenz muss mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50 sein.

Notbremse

In den Fünf-Stufen-Plan ist allerdings eine "Notbremse" eingebaut, die jederzeit gezogen werden kann. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis an mehr als drei Tagen in Folge über 100 liegen, gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen, der Einzelhandel wird auf "Click&Collect" zurückgefahren, körpernahe Dienstleistungen werden untersagt, kulturelle Einrichtungen werden geschlossen und Gruppensport im Freien ist dann ebenfalls verboten.