Es ist soweit, die Landegeschäfte in der Ortenau dürfen ab Montag wieder geöffnet werden. Foto: Bein

Grünes Licht für die Einzelhändler im Kreis: Ab Montag, 8. März, dürfen die Läden wieder geöffnet werden. Landrat Frank Scherer appelliert in diesem Zuge aber an die Bürger, weiterhin vernünftig zu sein.

Ortenau - Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Ortenaukreis liegt seit dem 14. Februar stabil unter dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Danach sind nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Merkel vom 3. März Öffnungen im Einzelhandel sowie weitere Lockerungen möglich. "Ab Montag kann auch der Einzelhandel im Ortenaukreis wieder öffnen", informiert Landrat Frank Scherer am Sonntag. "Ich freue mich, dass wir den Einzelhändlern damit eine dringend notwendige Perspektive geben können. Sie stehen seit Wochen in den Startlöchern und haben in der Vergangenheit bewiesen, dass ihre Hygienekonzepte funktionieren. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität. Ich hätte mir auch Perspektiven für unsere Gastronomie und Hotellerie gewünscht", so der Landrat. Unglücklich sei, dass die Landkreise die neu gefassten Corona-Verordnung erst am Sonntag von der Landesregierung erhalten haben.

Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden Einkaufstourismus, wenn eine Region öffnet und Nachbarregionen noch zu haben, bittet Scherer gemeinsam mit seinen Landratskollegen der Nachbarkreise die Bürger um Zurückhaltung. "Es ist jetzt wichtig, dass wir die zurückgewonnene Freiheit und weitere Lockerungen nicht gefährden, indem wir unvorsichtig werden. Ich bitte deshalb alle Ortenauer, weiterhin vernünftig die geltenden Regeln zu beachten", appelliert Scherer. Im Zusammenhang mit den Schnell- und Eigentestmöglichkeiten, ruft er dazu auf, die Ergebnisse ernst zu nehmen. Jeder positive Schnelltest müsse eine sofortige Absonderung und einen Bestätigungstest mittels PCR-Test zur Folge haben.

"Luca-App" steht zur Verfügung

Rechtzeitig zur Öffnung des Einzelhandels steht im Ortenaukreis die "Luca-App" für eine bessere Kontaktnachverfolgung zur Verfügung. Durch eine digitale Übermittlung von Kontaktpersonenlisten an das Ortenauer Gesundheitsamt helfe die App, die jetzigen Öffnungsschritte sicherer zu machen. "Das Unterbrechen von Infektionsketten ist das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine flächendeckende Nutzung der ›Luca-App‹ würde eine schnellere und langfristige Öffnung von Gastronomie, Einzelhandel, Kunst- und Kulturstätten ermöglichen", sagt der Landrat. Die "Luca-App" dient als Ergänzung zur bestehenden "Corona Warn-App" der Bundesregierung. Beim Besuch bei Freunden, im Einzelhandel oder Restaurant, checkt sich der App-Nutzer beim Kommen per QR-Code ein und beim Gehen wieder aus. Im Falle einer Infektion könnte der Nutzer seine gesammelten "Check-Ins" freiwillig und verschlüsselt für das Gesundheitsamt freigeben. Dadurch könnten Kontaktpersonen schneller ermittelt und benachrichtigt werden.

Öffnungen im Einzelhandel sowie weitere Lockerungen

- Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht, Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

- Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher müssen dokumentiert werden.

- Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.n Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.