Die Rückrufaktionen von Lyoner der Metzgerei Heinzelmann in Fluorn-Winzeln haben für viel Aufsehen gesorgt. Das wirft die Frage auf: Wie wird die Lebensmittelproduktion eigentlich behördlich kontrolliert? Wir haben nachgefragt.
Kreis Rottweil - Die Metzgerei, die mehr als 300 Lebensmittelmärkte beliefert, hatte vergangene Woche bei einer Eigenkontrolle Listerien in 125-Gramm-Packungen mit Lyoner-Aufschnitt gefunden und das Produkt, das landesweit bei Edeka, Rewe und Kaufland verkauft wurde, zurückgerufen. Zwei Haltbarkeitsdaten seien betroffen, hieß es. Am Dienstag wurde der Rückruf ausgeweitet. Nach einem weiteren Fund der Bakterien rief Heinzelmann alle 125-Gramm-Packungen des Aufschnitts zurück.
Eigenkontrollen des Unternehmens, das seinerseits das Landratsamt informiert hatte, hatten zu der Listerien-Entdeckung geführt. Doch welche Kontrollfunktion hat die Kreisbehörde? Eine Anfrage im Landratsamt ergibt, dass viel in der Eigenverantwortung der lebensmittelproduzierenden Unternehmen liegt.
Verantwortung liegt beim Lebensmittelunternehmer
Auf die Frage, in wie weit das Landratsamt (LRA) in den aktuellen Fall eingebunden ist und welche Kontrollaufgaben das LRA hat, teilt eine Sprecherin mit: "Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt beim Lebensmittelunternehmer." Dies ist in der europäischen Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit geregelt. Klar sei: "Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Risiken für die Lebensmittelsicherheit muss ein Unternehmen kennen und entsprechende Vorsorge treffen, dass nur sichere Lebensmittel die Verbraucher erreichen. Hierfür müssen eine Gefahrenanalyse durchgeführt und kritische Kontrollpunkte im Herstellungsprozess festgelegt werden. Außerdem sind Eigenkontrolluntersuchungen durchzuführen."
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden – in diesem Fall das Rottweiler Veterinär- und Verbraucherschutzamt – kontrollieren diese Maßnahmen der Eigenkontrolle, erklärt die Behörde. Eine Kontrolle der firmeneigenen Kontrolle also.
Hersteller muss agieren
Wenn – trotz aller Sorgfalt – ein unsicheres Lebensmittel in den Handel gelangt ist, so müsse das Lebensmittelunternehmen geeignete Maßnahmen zum Verbraucherschutz ergreifen. Welcher Art diese Maßnahmen sind, werde immer im Einzelfall entschieden. Auf jeden Fall müsse das Unternehmen "die zuständigen Behörden über unsichere Lebensmittel und die getroffenen Maßnahmen informieren". Dies sei in diesem Fall erfolgt.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüfen die vom Betrieb eingeleiteten Maßnahmen und kontrollieren, ob diese erfolgreich waren. Gegebenenfalls können sie auch bestimmte Maßnahmen anordnen.
Die Behörden nutzen laut Angaben des Landratsamts das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed), um dann Behörden anderer betroffener Landkreise – und eventuell anderer Länder – zu informieren. Dies war demnach im Fall der Metzgerei Heinzelmann, deren Produkte in ganz Baden-Württemberg verkauft werden, notwendig.
Bundesweite Warnung
Ihrer Verantwortung zur Information der Öffentlichkeit kommen die Behörden außerdem über eine Meldung im bundesweiten Portal www.lebensmittelwarnung.de nach. Auch dies sei im aktuellen Fall erfolgt. Die Lebensmittelüberwachung stehe "im konstanten Austausch mit dem Unternehmen". Erkrankungsfälle aufgrund der Listerien seien bislang nicht bekannt, heißt es auf Nachfrage.
Und wie geht es nun weiter? Werden nun verstärkt Kontrollen behördlicherseits bei Heinzelmann erfolgen? Das Landratsamt antwortet in bestem Amtsdeutsch: "Die erforderlichen Kontrollfrequenzen werden anhand der Betriebsart, Risikoklassen, Produktionsmenge berechnet und vorgegeben. Diese Kontrollfrequenzen werden von der Lebensmittelüberwachung eingehalten." Wie genau die Frequenzen sind, bleibt offen.
Bislang keine Beanstandungen
Bislang habe es bei dem Traditionsbetrieb in Fluorn-Winzeln keine Beanstandungen gegeben. Die Kooperation mit Heinzelmann sei gut, heißt es auf Nachfrage. Die Behörde lobt: "Der Lebensmittelbetrieb hat die Eigenkontrollen selbstständig durchgeführt und die festgelegten Maßnahmen wie die Rückrufaktion unverzüglich eingeleitet." Dies zeige, dass die vorhandenen Kontrollwege greifen und so ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit gewährleistet sei.
Und es zeigt auch: Die Eigenverantwortung der Betriebe ist groß.