Das Landgericht hatte die Einziehung des kompletten Verkaufserlöses angeordnet. Das Unternehmen will, dass Produktions- und Transportkosten abgezogen werden. (Archivbild) Foto: von Dewitz

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Dienstag (10.30 Uhr) sein Urteil zu unzulässigen Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen.

Oberndorf - Mitarbeiter von Heckler & Koch hatten sich die Ausfuhrgenehmigungen der deutschen Behörden durch eine wahrheitswidrige Angabe unkritischer Empfängerregionen erschlichen. Auf diese Weise verkaufte die Rüstungsfirma von 2006 bis 2009 mehr als 4200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Millionen Euro an Mexiko. Dort wiederum verkaufte die zentrale Beschaffungsstelle die Waffen an die Polizeien in Provinzen weiter, aus denen Menschenrechtsverletzungen berichtet werden.

Das Stuttgarter Landgericht hatte 2019 zwei frühere Mitarbeiter zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Beide wollen mit ihren Revisionen einen Freispruch erreichen, die Bundesanwaltschaft strebt härtere Strafen an. Die Freisprüche dreier anderer Angeklagter sind bereits rechtskräftig. Die beiden mutmaßlichen Hauptverantwortlichen standen in Stuttgart nicht vor Gericht. Der eine war 2015 gestorben, der andere laut seinem Anwalt zu krank für die Anreise aus Mexiko.

Außerdem äußert sich der BGH zu der Frage, wie viel Heckler & Koch zahlen muss. Das Landgericht hatte die Einziehung des kompletten Verkaufserlöses angeordnet. Das Unternehmen will, dass Produktions- und Transportkosten abgezogen werden. (Az. 3 StR 474/19)