Bons für Pfandflaschen kann man bis zu drei Jahre einlösen Foto: Fotolia/seen

Immer wieder verweigern Supermärkte Kunden die Auszahlung von Pfandbons. Die Kleinbeträge tun dem Einzelnen zwar nicht groß weh. Für die Einzelhändler bedeutet jedes nicht erstattete Pfand aber einen Extragewinn.

Stuttgart - Das Einwegpfand auf Flaschen und Dosen ist bei den Deutschen ungefähr so beliebt wie die Grippe. Besonders zu Beginn der Pfandpflicht im Jahr 2003 gab es immer wieder Probleme im System. Mal waren es unterschiedliche Standards der einzelnen Supermärkte, die eine problemlose Rückgabe des Pfandguts kompliziert gestalteten, mal nahmen die Automaten die Flaschen nur in Sonderfällen an. Nach über zehn Jahren sind diese Kinderkrankheiten zwar passé, Probleme gibt es aber immer noch.

„Die Einlösung der Pfandbons verursacht regelmäßig Irritationen bei den Kunden“, sagt Christiane Manthey, Lebensmittel-Expertin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Unter bestimmten Umständen würden die Supermärkte die Bons nicht annehmen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die Beschwerden gingen quer durch den deutschen Einzelhandel, von Discountern wie Lidl und Aldi bis hin zu Edeka oder Real.

Beispiel Lidl: Wartet der Kunde zu lange mit der Einlösung seines Pfandbons, läuft er Gefahr, das Flaschengeld nicht mehr erstattet zu bekommen. Die Registrierkassen des Discounters sind nach Angaben des Unternehmens „aus abrechnungstechnischen Gründen“ so programmiert, dass sie bei Bons, die über 30 Tage alt sind, einen Fehler anzeigen. Nicht selten verweigert das Kassenpersonal dann die Auszahlung des Betrags. Warum die Elektronik nicht einfach umgestellt wird, verrät Lidl nicht.

Der Discounter steht damit nicht alleine. Entsprechende Verbraucherforen im Internet sind voll von Beschwerden genervter Kunden, denen die Auszahlung von Pfandbons an der Kasse verweigert worden ist.

Die meisten Fälle stellen klare Rechtsverstöße dar. Unklar bleibt aber, ob Vorsatz oder schlicht Unwissen dahintersteckt. Grundsätzlich müsse das Pfand immer ausbezahlt werden, sagt Expertin Manthey von der Verbraucherzentrale. Sobald der Kunde das Leergut im Automaten aufgegeben habe, resultiere daraus eine „Verpflichtung der Filiale, das Pfand zu erstatten“, sagt Manthey. Eine 30-Tage-Frist, wie sie etwa bei den Lidl-Kassen vorprogrammiert sei, habe keinerlei Relevanz. Auch nach viel längeren Zeiträumen kann der Pfandbon zurückgegeben werden, sofern er noch ablesbar ist.

Nach einschlägiger Rechtsmeinung, die so auch vom Berliner Handelsverband Deutschland (HDE) geteilt wird, verliert der Pfand-Wertscheck erst nach drei Jahren seine Gültigkeit. Da sich die Frist immer zum Ende des Kalenderjahres bemisst, kann sich der Gültigkeitszeitraum im Extremfall auf fast vier Jahre ausweiten.

„Die Kassen müssen anders programmiert werden“, sagte Manthey. Durch die derzeitigen Einstellungen würde der „gutgläubige Kunde abgehalten, seinen Anspruch einzulösen“. Der entstehende Gewinn verbliebe beim Einzelhändler.

Auch Einschränkungen der Händler selbst ändern nichts an der Rechtslage. Immer wieder tauchten etwa in der Vergangenheit Aufdrucke auf Wertmarken auf, die die Gültigkeit beschränkten. Der Lebensmitteleinzelhändler Real hatte in der Vergangenheit auf seinen Pfandzetteln den Erstattungszeitraum auf wenige Wochen eingeschränkt. Nach Angaben einer Sprecherin sei der Vermerk aber bereits vor Jahren wieder entfernt worden.

2012 mahnte die Verbraucherzentrale beispielsweise einen Supermarkt ab, der seine Pfandzettel mit dem Aufdruck „Pfandgutschein. Zum Einlösen an der Kasse während der nächsten 14 Tage“ bedruckt hatte. Diese Regelung sei „grob rechtswidrig“ gewesen, sagt Christiane Manthey. Richtschnur sei das Bürgerliche Gesetzbuch, das dem Verbraucher viel umfassendere Rechte einräume.

Die Discounter reichen den Schwarzen Peter nicht selten an ihr Kassenpersonal weiter. Auf Anfrage unserer Zeitung heißt es bei Lidl, Pfand werde „immer ausbezahlt“. Sei der Pfandbon älter als 30 Tage, wickle das Filialpersonal den Wertscheck „manuell ab“. Das Personal will Lidl „zur angefragten Thematik immerhin noch einmal sensibilisieren“. Aldi-Süd antwortete nur ausweichend auf die Anfrage.

Die Supermarktkette Real beteuert indes, Pfandbons immer auszubezahlen. Mitunter würden sogar Bons zurückgenommen, die bei einer anderen, benachbarten Filiale gezogen worden seien. Sollte es beim Thema Pfand dennoch zu Problemen gekommen sein, handle es sich offenbar um einen „bedauerlichen Irrglauben des Kassenpersonals“.