Verbot hin, Verbot her: Die Hohennagold wird weiter beleuchtet. Foto: Thomas Fritsch

Eigentlich ist es verboten, Fassaden nachts zu beleuchten. Dennoch erstrahlen in Nagold die Burgruine, das Viadukt oder der Alte Turm weiter im Lichterglanz. Wie kann das sein?

Es gibt Gesetze, die sind der breiten Öffentlichkeit gar nicht so bekannt. Dass die Beleuchtung von Fassaden in Baden-Württemberg verboten ist, das wissen zum Beispiel nicht viele, geschweige denn, dass dieses Verbot für alle Häuser gilt – also auch für Fassaden öffentlicher Gebäude.

 

In Nagold aber strahlen sie dennoch weiter in jeder Nacht: die Burgruine Hohennagold, der Alte Turm. Aber auch das Viadukt wird von unten mit moderner LED-Technik angeleuchtet. Und direkt daneben strahlt die Forstkugel im Riedbrunnenpark sogar bunt in wechselnden Farben.

Gilt das Beleuchtungsverbot in Nagold etwa nicht?

Was ist da also los in Nagold? Gilt das Beleuchtungsverbot dort etwa nicht? Ist die Kommune ein rechtsfreier Raum? Oder glaubt die Stadt Nagold gar, dass sie sich nicht an die Vorgaben halten muss?

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, versichert Nagolds Pressesprecherin Julia Glanzmann auf Nachfrage der Redaktion: „Die Stadt Nagold berücksichtigt die Vorgaben selbstverständlich.“

Doch für einzelne Objekte wie die Burg und das Viadukt gebe es Ausnahmegenehmigungen. „Herausragende historische und stadtbildprägende Gründe“ führt Glanzmann zur Argumentation an. Und bei manchen Gebäuden in Nagold, die trotz des Verbots nachts beleuchtet werden, gebe es auch „sicherheitsrelevante Aspekte“.

Die Forstkugel im Riedbrunnepark in Nagold darf weiter leuchten. Foto: Heiko Hofmann

Das Verbot ist nicht neu. Auch darauf verweist man im Nagolder Rathaus. „Es gibt keine Fassade, die in diesem Jahr erstmals nicht mehr angestrahlt wird“, informiert Julia Glanzmann. Seit mehreren Jahren bestehe das Verbot. Und: „Bereits damals wurden für alle relevanten Fassaden Ausnahmeregelungen beantragt und auch genehmigt.“

In der Tat, seit 2023 gilt das Gesetz. Informiert wird allerdings jährlich neu darüber – wahrscheinlich auch, weil es eben nicht jedem bekannt ist. Und weil es um ein wichtiges Thema geht: Lichtverschmutzung.

Geregelt ist das Verbot im Landesnaturschutzgesetz

So schrieb die Pressestelle des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe an die Redaktionen im Land: „Keine Fassadenbeleuchtung von April bis Ende September“. Demnach gilt das Verbot jährlich ab 1. April nach „Paragraph 21 Absatz 2“ des Landesnaturschutzgesetzes. Damit setze das Land ein klares Zeichen gegen Lichtverschmutzung.

Weiter informiert das RP: „Die Regelung sieht vor, dass Fassaden von Gebäuden im Sommerhalbjahr grundsätzlich vom 1. April bis zum 30. September nicht beleuchtet werden dürfen.“

Ausnahmen sind möglich

Das Regierungspräsidium verweist in seiner Pressemitteilung allerdings auch explizit auf Ausnahmemöglichkeiten. Neben Sicherheitsaspekten werden auch Gebäude von „herausragender kultureller, historischer oder architektonischer Bedeutung“ genannt. Keine Frage, das sind Nagolds Burg und der Alte Turm.

Doch warum braucht es überhaupt ein Fassaden-Beleuchtungsverbot? Den Hintergrund erklärt das RP so: „In den vergangenen Jahrzehnten hat künstliche Beleuchtung stark zugenommen. Zu viel und falsch eingesetztes Licht hat gravierende Folgen: Es schadet Tieren und Pflanzen, beeinträchtigt die menschliche Gesundheit, vermindert die Sicht auf den Sternenhimmel und führt zur Verschwendung von Energie und Ressourcen.“

Insekten verlieren die Orientierung

Betroffen von der Lichtverschmutzung sind vor allem Insekten. „Als große Nahrungsquelle im Tierreich erfüllen sie wichtige Funktionen als Verwerter organischer Stoffe.“ Viele Arten seien in der Landwirtschaft wertvolle Nützlinge. Und Insekten gehörten zu den wichtigsten Pflanzenbestäubern. Das RP verdeutlicht: „Damit sind sie unentbehrlich für die menschliche Nahrungsgrundlage.“

Etwa die Hälfte aller heimischen Insektenarten seien nachtaktiv. Künstliches Licht jedoch wirke für sie vielfach wie eine tödliche Falle. „Es lockt sie an, sie kreisen stundenlang um die Lichtquelle – man spricht vom Staubsaugereffekt.“ Das Problem: „Die Insekten verlieren dabei die Orientierung und sterben häufig durch Erschöpfung, verbrennen am Leuchtengehäuse oder werden Beute für Fraßfeinde.“

Lichtverschmutzung

Gestörte Tierwelt
Die Biomasse fliegender Insekten ist in den vergangenen drei Jahrzehnten laut Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe um rund 75 Prozent zurückgegangen. „Viele Wissenschaftler sind sich einig, dass Lichtverschmutzung neben anderen Ursachen zu dieser Entwicklung beiträgt.“ Aber nicht nur Insekten werden durch künstliches Licht gestört: „Vögel können auf nächtlichen Zugwegen die Orientierung verlieren. Viele Fledermausarten ziehen ihre Jungtiere an Gebäuden im Siedlungsbereich groß und reagieren sehr empfindlich auf Beleuchtung. Dadurch verlieren sie wichtige Jagdgebiete und Flugrouten oder geben im schlimmsten Fall Quartiere auf“, heißt es in der Mitteilung aus Karlsruhe.

Fehlender Schlaf
Neben den ökologischen Auswirkungen kann künstliche Beleuchtung auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Dazu schreibt das RP: „Mit Einsetzen der Dunkelheit schüttet der Körper das ‚Schlafhormon‘ Melatonin aus. Wird es nicht ausreichend dunkel, kann sich das negativ auf das Einschlafen auswirken, die Schlafdauer verkürzen und die Schlafqualität mindern. Die Erholung leidet und das Krankheitsrisiko steigt.“

Zu viel Energie
Nicht zuletzt verursacht falsch eingesetzte Beleuchtung einen „unnötig hohen Energieverbrauch und belastet damit das Klima“. Dazu erörtert das RP in Karlsruhe: „Daran ändert auch die Umstellung auf energieeffiziente LED-Technik nichts: In der Praxis wird die Effizienz häufig nicht zum Einsparen genutzt. Stattdessen führt der günstige Preis dazu, dass noch mehr Leuchten installiert werden. Neben dem Verbot der Fassadenbeleuchtung gilt daher grundsätzlich: Licht nur dort einsetzen, wo es wirklich gebraucht wird – so wenig wie möglich, so viel wie nötig.“