Bußgeldrahmen liegt zwischen 250 und 5000 Euro
Ausdrücklich ruft Gorschlüter Einzelhändler, Friseure, Gastronomen und alle Mittelständler zudem dazu auf, am Montag, 11. Januar, ihre Geschäfte wieder zu öffnen. "Zeigt Herz, vergesst die Angst!", so Gorschlüter. Ähnlich lautende Aufrufe zur Öffnung der Geschäfte am 11. Januar kursieren derzeit bundesweit.
Wer dem folgt, muss indes mit massiven Konsequenzen rechnen. Wer sein Geschäft öffnet, das nach der Corona-Verordnung geschlossen bleiben müsste, begeht nach Angaben des Balinger Ordnungsamts zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit, der Bußgeldrahmen liege zwischen 250 und 5000 Euro. Parallel werde wegen "Gefahr im Verzug" eine sofortige Schließung angeordnet, die gegebenenfalls zusammen mit der Polizei zwangsweise durchgesetzt würde. Mehrfache Verstöße trotz Ahndung mit Bußgeldern und trotz Zwangsmaßnahmen könnten letztlich auch dazu führen, dass Gewerbetreibende als "unzuverlässig" eingestuft werden und ihnen damit ihr Gewerbe untersagt wird. Falls durch eine widerrechtliche Öffnung der Corona-Erreger verbreitet würde, handelt es sich zudem um eine Straftat.
Doch auch Gorschlüter bewegt sich mit seinen Ermunterungen auf dünnem Eis. Rechtlich gesehen könnte es sich um Aufrufe zu Ordnungswidrigkeiten und zu Straftaten handeln, beides ist strafbar.
Angemeldet und vom Ordnungsamt unter Auflagen genehmigt ist derweil die neue Protestform der Balinger Corona-Maßnahmen-Gegner: Am kommenden Montag soll quasi in der Nachfolge der "Lichtspaziergänge", zu denen sich im November und Dezember regelmäßig zahlreiche Menschen auf dem Balinger Marktplatz eingefunden hatten, erstmals ein Autokorso stattfinden. Start ist an der Bizerba-Arena, die Route führt am Zollernalb-Klinikum vorbei in die Balinger Innenstadt. Mehrere Runden sind geplant, Gorschlüter & Co. haben den Autokorso zudem bereits für weitere Montage angemeldet.
Das Balinger Ordnungsamt teilt dazu auf Anfrage mit, dass man die Veranstaltung "eng begleiten" werde; auch die Polizei sei vor Ort und werde etwa die Einhaltung der Auflagen kontrollieren, die das Gesundheitsamt des Zollernalbkreises auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes vorgibt.
Klar sei zudem, so Ordnungsamtsleiter Jens Keucher, dass für die Teilnehmer des Autokorsos die Straßenverkehrsordnung gelte. So sei den Protestlern das Hupen etwa untersagt.
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