Muss „Let’s Dance“-Star Motsi Mabuse nach Offenburg kommen? Samy Hammad, Anwalt ihres Ex-Mannes, ist überzeugt davon. Entscheiden muss das Landgericht. Foto: Vennenbernd

Der Auftakt im Prozess gegen den „Let’s Dance“-Star am Offenburger Landgericht verlief ohne Ergebnis. Kläger-Anwalt Samy Hammad erklärt nun, wieso er sowohl die Beklagte im Gerichtssaal sehen will als auch die Chefredakteurin der Bild-Zeitung.

Das Zivilverfahren Timo Kulczak gegen Motis Mabuse startete am Dienstag verheißungsvoll. Die Anwälte beider Parteien lieferten sich teils hitzige Wortgefechte. Der ganz große „Showdown“ im Promi-Rosenkrieg blieb jedoch aus – die Beklagte war nicht erschienen.

 

Der Tanzsport-Bundestrainer Kulczak war nach Offenburg gekommen, seine längst auch außerhalb der Szene prominente Ex-Frau hatte nur ihren Berliner Anwalt geschickt. Für die Zukunft ausgeschlossen ist ein Tête-à-Tête im Gerichtssaal aber nicht – Kulczaks Anwälte sind sogar davon überzeugt, dass die 43-Jährige im weiteren Verlauf noch nach Offenburg reisen muss.

„Mein Mandant hat verdient, dass Frau Mabuse ihm persönlich Rede und Antwort steht“, betont Samy Hammad am Freitag im Gespräch mit unserer Redaktion. Der Gengenbacher Anwalt vertritt Kulczak und hatte quasi vor seiner Haustür Klage eingereicht, weswegen der international beachtete Promi-Fall in der beschaulichen Ortenau verhandelt wird.

„Erstes Abtasten“ vor Gericht ohne Ergebnis

Kulczak – seit 2015 von Mabuse geschieden – wirft seiner Ex-Frau vor, ihn für die Vermarktung ihrer 2022 erschienenen Biografie „Finding My Own Rhythm“ öffentlich „durch den Dreck gezogen“ zu haben. Überdies soll seine Ex-Frau auch für einen Artikel, in dem Kulczak so gar nicht gut wegkommt, mit der „Bild“ gesprochen haben. Mabuse lässt dementieren.

Den Prozessauftakt am Dienstag bezeichnet Hammad mit einigen Tagen Abstand als „erstes Abtasten“. Mabuses Anwalt Christian Moser hatte dem Kläger vorgeworfen, dessen Ex-Frau in die Öffentlichkeit zerren und ein „Spektakel“ veranstalten zu wollen. Dem werde sich seine Mandantin nicht aussetzen.

Hammad ist jedoch überzeugt: Mabuse wird um eine persönliche Teilnahme nicht herumkommen. Die Zivilprozessordnung sieht zwar die Möglichkeit vor, eine persönliche Ladung auf einen Rechtsbeistand „abzuwälzen“, der vollumfänglich Rede und Antwort stehen kann – allein: Die Regelung greife hier nicht. Schließlich, so Hammad, gehe es um ein ehemaliges Ehepaar. Persönlicher geht es kaum. Aus demselben Grund könne auch nur Mabuse selbst Nachfragen beantworten, die sich erst vor Gericht ergäben. „Wir können ja nicht antizipieren, wie sich ein Gespräch entwickelt“, gibt Hammad zu bedenken.

Die Verhandlung geht jetzt erst mal in die Sommerpause. Bis zum Wiederauftakt im September will das Landgericht entschieden haben, ob der TV-Star Mabuse in Offenburg antanzen muss oder nicht. Hammads Prognose ist wenig überraschend: „Ich denke, sie muss erscheinen.“

Moderiertes Gespräch soll Einigung bringen

Ebenfalls den Fuß nicht in den Offenburger Landgerichtssaal gesetzt hatten am Dienstag zwei geladene Vertreter der Bild-Zeitung: Chefredakteurin Marion Horn und die Autorin des strittigen Artikels. Beide beriefen sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, das die Pressefreiheit ihnen gewähre. Ein sogenannter Zwischenstreit beim nächsten Verhandlungstermin im September soll klären, ob das rechtens war.

Kulczak-Anwalt Hammad hat es offenbar vor allem auf „Bild“-Chefin Horn abgesehen – die sich eben nicht auf die Pressefreiheit berufen könne, weil er nur ganz allgemeine Fragen an sie habe. Etwa, auf welcher Basis Berichte und Zitate in ihrem Hause entstünden: Erfunden, irgendwo abgeschrieben – oder, wie von Hammad vermutet, eben doch nach Gesprächen mit den Protagonisten.

Die Kulczak-Seite, die in Offenburg eine Unterlassung und Schmerzensgeld erstreiten will, zeigt sich selbstbewusst, aber keineswegs siegessicher. „Es wird nicht leicht für uns“, erklärt Hammad im Gespräch mit unserer Redaktion – und lässt ein Hintertürchen offen: „Vielleicht ist es besser, wenn es zu einer Einigung kommt – gerade, weil es um so persönliche Dinge geht.“ Beide Seiten hatten am Dienstag vereinbart, außerhalb des Gerichts den Dialog und eine Einigung zu suchen. Gelingt dies, müsste Offenburg wohl auf einen Mabuse-Besuch vorerst verzichten.

Show-Star und Autorin

Eigentlich läuft es richtig gut für Motsi Mabuse: Der ehemalige Tanz-Profi sitzt nicht nur in der deutschen und englischen „Let’s Dance“-Jury, sie ist auch eine erfolgreiche Unternehmerin – betreibt ein Tanzstudio, hat eine eigene Dessous-Linie und schrieb ein Kinderbuch. Die 43-Jährige ist auch in Groß Britannien eine Prominente, weswegen auch dortige Medien über ihren Streit mit ihrem Ex-Mann berichteten.