Zu Demonstrationen der Landwirte und der Protestfahrt mit Traktoren hat unser Leser Walter Wadehn eine klare Meinung.
In einer freiheitlich und marktwirtschaftlichen Gesellschaft werden Partikularinteressen von den jeweiligen Interessenverbänden wie Bauernverband, Gewerkschaften oder anderen Interessensorganisationen wahrgenommen.
Zur Durchsetzung der eigenen wirtschaftlichen und politischen Ziele nutzen diese Verbände die Medien, organisieren Demonstrationen oder greifen auch zum Mittel des Arbeitskampfes im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen. Das ist im Rahmen von Gesetzen völlig legitim.
Streiks sind kein Selbstzweck
Demonstrationen und Streiks sind jedoch kein Selbstzweck, sondern sollen dazu beitragen, Druck auf den jeweiligen Verhandlungspartner auszuüben. Im Zentrum jeder Verhandlung stehen jedoch Gespräche und Verhandlungen und am Ende meist ein Kompromiss , fast nie die vollständige Durchsetzung der eigenen Forderungen. Die politisch verantwortlichen Interessenvertreter müssen diese Kompromisse, aber auch die gewählten Kampfformen in ihrem eigenen Verband auch durchsetzen. Gelingt dies nicht laufen Konflikte aus dem Ruder, Chaos breitet sich aus und schadet letztlich allen Betroffenen.
Es ist das legitime Recht in unserem demokratischen Rechtsstaat zu demonstrieren, auch auf Straßen. Wenn eine Behörde festlegt, dass Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht befahren werden dürfen, haben sich alle Teilnehmer ohne Ausnahme daran zu halten.
Eine Schutzbehauptung
Die Ausrede eine angebliche Erlaubnis habe auf Telegram gestanden, kann nur als durchsichtige Schutzbehauptung gewertet werden. Bei jeder Demonstration fordern Behörden von den Organisatoren Verantwortliche, die garantieren, dass die behördlichen Auflagen eingehalten werden. Die verantwortlichen Organisatoren des Bauernprotestes mit Traktoren von Rottweil nach Stuttgart haben hier offensichtlich komplett versagt oder sogar das Nichteinhalten der vorgeschrieben Strecke billigend in Kauf genommen.
Straftatbestand der Nötigung?
Wenn Traktoren unerlaubt Autobahnen befahren, Autobahnauffahrten blockieren ist der Straftatbestand Nötigung erfüllt. Der deutsche Bauernverband rief zu Beginn der Proteste dazu auf, auf «sinnlose Blockaden» und radikale Aktionen zu verzichten. Ein Teil der Bauern folgt jedoch nicht mehr den Funktionären der Bauernverbände und machen Aktionen auf eigene Faust.
Walter Wadehn, HechingenSchreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.