Eine Leserin findet, dass nicht nur Privatleute ihre unbebauten Grundstücke pflegen müssen.
Auch die Stadt soll mähen
Erstaunt lese ich in der letzten Ausgabe im Amtsblatt der Stadt Rosenfeld: „Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage sollten abgemäht werden, um die Nutzung der benachbarten Grundstücke nicht zu beeinträchtigen. Die Bürger sind zu einer Mindestpflege ihrer Grundstücke verpflichtet.“ Da erwarte ich, dass auch die Stadt Rosenfeld ihrer Verpflichtung nachkommt und ihre ungepflegten Grundstücke in Brittheim abmäht!