In der Leonhardstraße 6 wird mit Sex Geld verdient – obwohl diese Nutzung laut Grundbuch untersagt ist. Die Stadt will das Verbot jetzt endlich vor Gericht durchsetzen. Foto: Leif Piechowski

Die Stadt Stuttgart versucht seit Jahren, ein offensichtlich illegales Bordell im Leonhardsviertel zu schließen. Doch dem Betreiber gelingt es, den Prozess immer wieder aufs Neue zu verzögern. So verdient er weiter am Sex-Geschäft.

Stuttgart - Der Prozess gegen den Bordell-Chef K., der am Mittwoch vor dem Landgericht beginnen sollte, ist verschoben worden. K.s Rechtsanwalt aus Konstanz hat sich krankgemeldet, einen Tag vor der Verhandlung, mit Attest. Das Gericht hat den Prozess daraufhin auf den 25. Oktober verschoben. Diese Verzögerung um 44 Tage ist für den Bordell-Chef bares Geld wert.

„Aufgrund der Erkenntnisse der Polizei aus dem Vorjahr müssen wir davon ausgehen, dass der Eigentümer der Leonhardstraße 6 mit dem Vermieten der 15 Zimmer im Gebäude an Prostituierte pro Tag rund 2200 Euro einnimmt“, sagt Rechtsanwalt Roger Bohn, der die Stadt Stuttgart im Rechtsstreit mit dem Bordell-Chef K. vertritt. Nach Bohns Argumentation wäre damit allein die Terminverschiebung um 44 Tage knapp 100 000 Euro wert.

Mit dem Prozess vor dem Landgericht will die klagende Stadt erreichen, dass K. die Rotlichtnutzung des Gebäudes untersagt wird. Dabei stützt sie sich auf die Nutzungsbeschränkung, die K. im April 2008 beim Kauf des Hauses von der städtischen Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) akzeptiert hatte. Die Beschränkung – welche die Stadt zur Eindämmung der Prostitution seit Jahren bei allen Immobiliengeschäften im Leonhardsviertel einsetzt – verbietet dem Käufer, die Immobilie als „Vergnügungseinrichtung“ zu nutzen oder nutzen zu lassen.

Bereits Ende 2008 meldeten sich besorgte Bewohner bei der Stadt mit dem Hinweis, dass K. beabsichtige, das Wohnhaus in ein Bordell umzuwandeln. 2009 zog das Sex-Gewerbe ein und die ersten Mieter aus. Am 29. April 2010 reichte die Stadt beim Landgericht Stuttgart Unterlassungsklage ein. Doch K. und seine Anwälte wissen, wie sich ein Verfahren aussitzen lässt.

Nun steht der 25. Oktober im Gerichtskalender

„Die Gegenseite schöpft mit einer Flut von Befangenheitsanträgen und Beschwerden gegen das Gericht die Rechtsmittel voll aus“, sagt Anwalt Bohn. „Dieses Vorgehen dient aber – aus unserer Sicht – erkennbar nicht der Sachauseinandersetzung, sondern nur wirtschaftlichen Interessen und ist darum rechtsmissbräuchlich.“ Als das Gericht am 31. Juli 2013 schließlich erstmals verhandeln hätte können, fehlte K.s Anwalt. Also wurde der Prozess auf den 11. September vertagt. Nun steht der 25. Oktober im Gerichtskalender. Gegenüber den Stuttgarter Nachrichten wollte sich K. nicht zum aktuellen Stand im Rechtsstreits mit der Stadt äußern.

Dass ein Gericht durch Verfahrensfragen gehandicapt werden kann, hatte K. bereits bei der Leonhardstraße 16 durchexerziert: Das Haus hatte er im Januar 2007 von der SWSG erworben. Zu dem Zeitpunkt galt K. bei der städtischen Firma als „ehrenwerter Unternehmer“. Später eröffnete er in dem Haus ein Bordell. Von der ersten Klage der Stadt vom 17. Februar 2009 bis zum letzten Urteil vor Gericht im April 2010 dauerte es ein gutes Jahr – und bis zur Schließung des Hauses zwei weitere Jahre.

Auch der Fall Leonhardstraße 6 könnte sich noch zwei Jahre bis zum letzten Urteil hinziehen. Trotzdem ist Rechtsanwalt Bohn davon überzeugt, dass Zivilklagen der Stadt das „sichere und kürzere“ Mittel gegen illegale Bordell sind. Auch ein illegales Sex-Objekt in der Weberstraße konnte Bohn auf die Weise bereits dichtmachen.

Auch Verwaltungsgerichtsverfahren können sich hinziehen

Die Alternative zur Zivilklage wäre der Weg über das Baurecht. Die allermeisten illegalen Bordelle oder großen Terminwohnungen in der Stadt erfüllen zum Beispiel nicht die entsprechenden Brandschutzrichtlinien. Auf der Grundlage kann die Stadt die Rotlichtnutzung untersagen; falls sich der Betreiber dagegen wehren will, klagt er vor dem Verwaltungsgericht.

Auch Verwaltungsgerichtsverfahren können sich hinziehen. So kann der Eigentümer der Leonhardstraße 8 und 18 – zwei Gebäude, in denen die Stadt bereits 2005 und 2006 die Bordellnutzung untersagte – trotz seiner Niederlage 2012 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart noch hoffen, dass seine Klage auf Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim Erfolg hat. „Wir warten selbst auf die Entscheidung, die uns Gewissheit bringt“, sagt der Eigentrümer. Bis zum VGH-Urteil wird in beiden Häusern Geld verdient wie bisher. Mit Sex.