Ein Vorfall mit einem freilaufenden Hund, der zwei Schulkinder in Villingen-Schwenningen angefallen haben soll, beschäftigt jetzt die Ordnungshüter in der Stadt.
Villingen-Schwenningen - Die Mutter Yvonne Hauser ist in Angst und Sorge. Am Dienstag vergangener Woche soll ein freilaufender Hund in Villingen ihre beiden Kinder angefallen haben.
Eigentlich sind die Verhältnisse bestens: Die Schule – die Warenbergschule in Villingen – liegt idyllisch, das Zuhause der beiden Kinder ebenfalls. Der Schulweg führt sogar über einen Feldweg, von rasenden Autos also dürfte hier, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Schulwegen in der Region, kaum Gefahr drohen. Doch nun habe sich eine andere Gefahrenquelle gezeigt: ein freilaufender Hund.
Die Angst sitzt tief
Die beiden seien gerade auf dem Weg in die Schule gewesen, schilderte ihre Mutter Yvonne Hauser am Mittwochabend im Gemeinderat, als ein freilaufender Hund die beiden angefallen habe. Glücklicherweise sei es zu keinen körperlichen Verletzungen gekommen, der Schreck aber saß tief – und die Angst, dass ein weiteres Vorkommnis dieser Art anders enden könnte, ebenfalls.
Yvonne Hauser fasste sich daher ein Herz. Sie wurde nicht nur bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen vorstellig, sondern trug ihr Anliegen am Mittwoch auch in den Gemeinderat – im Interesse mehrerer. Sie spreche, so Hauser, für eine ganze Elterninitiative. "Wir wollen einen sicheren Schulweg zur Warenbergschule", betonte die Mutter. Und wie der aussehen soll, weiß sie schon: Leinenpflicht für die Hunde in einem Abschnitt des Feldwegs, der üblicherweise von vielen Schulkindern genutzt wird. "Danach können die Leute ihre Hunde ja wieder laufen lassen, es geht nur um ein paar hundert Meter."
Faustdicke Überraschung
Sie stieß mit ihrem Anliegen nicht nur offene Türen bei Oberbürgermeister Jürgen Roth auf, sondern brachte auch noch einen erstaunlichen Stein ins Rollen: Bei der Recherche rund um den Fall, zu dem es durch Zeugenaussagen belegt auch noch neuere Erkenntnisse gebe, stieß Ordnungsamtsleiter Ralf Glück noch auf eine große Überraschung. Ein zeitaufwendiges Verfahren mit einer Behandlung des Themas im Gemeinderat und einer Änderung der Polizeiverordnung kann man sich offenbar sparen: "Ein Bebauungsplan von 1966 zeigt, dass da bereits eine Leinenpflicht existiert", eröffnete Glück dem überraschten Gemeinderat. Das bloße Aufstellen von Schildern mit Hinweis auf die Leinenpflicht genügt also und das soll, so Roth, umgehend passieren. Entsprechende andere Schulwege bei anderen Bildungseinrichtungen werden gegebenenfalls noch geprüft – dort werde dann aber vermutlich eine Änderung der Polizeiverordnung nötig werden.