Ein Verkehrsunfall auf der A 81 bei Epfendorf im Kreis Rottweil hat Mitte Juni Schreckliches offenbart: Auf dem Rücksitz fanden die Einsatzkräfte die Leiche einer Frau. Wie sich schnell herausstellte, war die Frau zum Unfallzeitpunkt bereits tot gewesen – ermordet, sagt jetzt die Staatsanwaltschaft. Und erhebt Anklage gegen den Ehemann der Frau.
Die Staatsanwaltschaft erhebt nach der Tötung einer 30-jährigen Frau in Bad Liebenzell Anklage wegen Mordes gegen den zur Tatzeit 35-jährigen Ehemann.
Das gab die Staatsanwaltschaft Tübingen am Dienstagmorgen in einer Pressemitteilung bekannt. Verhandelt werde der Fall vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen.
Über das Geschehen war bereits mehrfach berichtet worden, nachdem der Angeschuldigte am 18. Juni dieses Jahres mit dem Leichnam seiner Ehefrau in seinem Fahrzeug auf der Autobahn A 81 im Bereich Rottweil einen Verkehrsunfall verursacht hatte.
Wegen des Unfallortes hatte zunächst die Staatsanwaltschaft Rottweil das Verfahren geführt. Nachdem jedoch erste Ermittlungen ergeben hatten, dass die Frau mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich Bad Liebenzell getötet worden war, hatte die für den Tatort zuständige Staatsanwaltschaft Tübingen das Verfahren übernommen.
In der nunmehr nach Abschluss der Ermittlungen erhobenen Anklage legt die Staatsanwaltschaft Tübingen dem Angeschuldigten im Wesentlichen zur Last, er habe nicht akzeptieren können, dass seine Ehefrau sich von ihm trennen und einem anderen Mann zuwenden wollte. Diesen Entschluss habe die Frau im Frühsommer dieses Jahres gefasst.
Deshalb habe er sich wiederum entschlossen, sie zu töten. Zu diesem Zweck soll der Angeschuldigte seine Frau unter einem Vorwand auf einen abgelegenen Parkplatz im Bereich Bad Liebenzell gelockt haben, wo er sie unvermittelt mit einem Messer attackierte und tödlich verletzte.
Die Frau soll zu diesem Zeitpunkt nicht mit einem derartigen Angriff gerechnet haben. Daraufhin soll der Beschuldigte den Leichnam seiner Frau in sein Fahrzeug geladen haben und auf die Autobahn A 81 gefahren sein, wo er, mutmaßlich in suizidaler Absicht, mit seinem Fahrzeug im Bereich Rottweil, bei Epfendorf, gegen die Leitplanke krachte.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an und wertet die Tat dementsprechend als Mord.
Der Angeschuldigte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
Die Mordmerkmale
Heimtückisch handelt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wer eine zum Zeitpunkt der Tat bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt.
Arglos ist dabei, wer sich zum Zeitpunkt der Tat nicht von einem Angriff ausgeht und sich vor einem Angriff sicher wähnt.
Wehrlos ist, wer in seiner natürlichen Abwehrfähigkeit stark oder gänzlich eingeschränkt ist.
Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat niedrig sind und – in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen – erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsweise des Täters maßgeblichen, Faktoren.
Gefühlsregungen wie Eifersucht, Wut, Ärger, Hass und Rache kommen in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, was am ehesten der Fall ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren.
Entscheidungserheblich sind demnach die Gründe, die den Täter in Wut oder Verzweiflung versetzt oder ihn zur Tötung aus Hass oder Eifersucht gebracht haben. Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung, die sowohl die näheren Umstände der Tat sowie deren Entstehungsgeschichte als auch die Persönlichkeit des Täters und dessen Beziehung zum Opfer einschließt.