Grundsätzlich befürwortet die Fachstelle Sucht die Legalisierung von Cannabis, äußert aber dennoch Bedenken bezüglich der aktuellen Umsetzung (Symbolfoto). Foto: guruXOX - stock.adobe.com

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland zum Teil legal, und Menschen dürfen im öffentlichen Raum „kiffen“. Wir haben der Fachstelle Sucht und dem Ordnungsamt nachgefragt, wie sich das bisher auf Rottweil und seine Einwohner ausgewirkt hat.

Die Zahl der Hilfesuchenden bei der Fachstelle Sucht geht seit der Legalisierung zurück. Doch sind das wirklich gute Nachrichten? Wir haben bei Jörg Hügel, Leiter der Fachstelle Sucht in Rottweil, nachgefragt, warum das so ist und was wirklich dahintersteckt.

 

Rückgang erwartbar

Dass die Zahl der Hilfesuchenden nach der Legalisierung im Vergleich zu 2023 rückläufig sein wird, war laut Hügel absehbar. Die Legalisierung habe diejenigen von der Suchtberatung befreit, die diese aufgrund von Auflagen hätten besuchen müssen. Doch Problemkonsumenten gebe es weiterhin, und deren Zahl steige weiterhin.

Und selbst zu merken, ab wann man Hilfe braucht, und diese dann auch zu suchen, sei nicht einfach. Großes Thema sei hier die Verharmlosung. „Ist ja jetzt legal, kann also nicht so schädlich sein“, sei laut Hügel das Motto. Er merkt an: „Häufiger machen sich jedoch Angehörige Sorgen, da nun Personen häufiger konsumieren, die zuvor nur Gelegenheitskonsumenten gewesen sind.“

Obwohl sich die meisten Menschen laut Hügel im Internet oder über Flyer zum neuen Gesetz und zu Cannabis allgemein informieren, ist auch bei der Fachstelle Sucht ein größeres Informationsinteresse festzustellen. Nicht von Einzelpersonen, sondern vielmehr von Unternehmen: „Firmen haben sich häufiger gemeldet und um Rat gefragt hinsichtlich des Umgangs mit konsumierenden Mitarbeitern“, so Hügel.

Rottweils brave Kiffer

Doch die Cannabiskonsumenten in Rottweil scheinen sich bisher fast alle an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Lediglich in einem Fall sei es laut Renate Glatthaar, Abteilung Ordnungsverwaltung im Rathaus, zu einer Ordnungswidrigkeit gekommen, bei der Konsum in der Nähe einer Schule geahndet worden sei.

Bürgerbeschwerden aufgrund von Konsums in der Öffentlichkeit seien in Rottweil bisher keine eingegangen. Auch könne man keine Hotspots zum Rauchen und Dealen feststellen.

Der Schwarzmarkt

Klienten der Fachstelle Sucht berichten laut Hügel von einer gestiegenen Verfügbarkeit von Cannabis seit der Teillegalisierung, da man kaum mehr befürchten müsse, wegen Besitzes von Cannabis von der Polizei kontrolliert zu werden, erzählt Hügel.

Auch der THC-Gehalt steige seit Jahren – eine Aussage, die der europäische Drogenbericht 2024 stützt. THC steht für Tetrahydrocannabinol und ist der Hauptwirkstoff der Cannabispflanze.

Grundsätzlich begrüße die Fachstelle Sucht aber die Entkriminalisierung von Cannabis. Ebenso sei eine Erneuerung der Bestimmungen zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr im Vergleich mit Alkohol längst überfällig gewesen.

„Handwerklich sind im Gesetz jedoch etliche fragliche Sätze enthalten“, meint Hügel. „Sie dürfen drei lebende Pflanzen anbauen, aber nur 50 Gramm Cannabis daheim haben. Selbst eine geerntete Pflanze wird wesentlich mehr als 50 Gramm Ernte erbringen. Solange es auch für Nicht-Anbauer keine einfache legale Möglichkeit gibt, an Cannabis zu gelangen, wird der Schwarzmarkt weiterhin bestehen bleiben.“

Eine potenzielle Lösung dafür bietet die angekündigte zweite Säule des Gesetzesprogramms. Den Entwurf dazu will die Bundesregierung nach der Sommerpause erarbeiten. In Modellregionen soll dann der gewerbliche Verkauf von Cannabis in Modellregionen erlaubt und wissenschaftlich begleitet werden.

Zahlen fehlen

Wie sich die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bezüglich Cannabiskonsums in der Öffentlichkeit und hinter dem Steuer seit der Teillegalisierung wirklich entwickelt haben, ist bisher noch unklar. Zahlen aus dem aktuellen Jahr gibt das Polizeipräsidium Konstanz auf Anfrage bei Polizeisprecher Daniel Brill grundsätzlich nicht heraus, da diese „statistisch noch fehleranfällig“ oder „ noch nicht empirisch verwertbar“ sind. Vermutlich erst nächstes Jahr ist daher ein (Rück-) Blick anhand der Kriminalstatistik möglich.