Vor sogenannten „Kräutermischungen“ warnen Experten schon lange – dahinter verbergen sich oft gefährliche Drogen. In Oberschwaben gab es einen Todesfall und eine Reihe lebensgefährlich Verletzter.
Biberach an der Riß - Eine Frau ist in Biberach an der Riß nach dem Rauchen einer Kräutermischung gestorben. „Im Verlauf der letzten Woche kamen sechs Menschen ins Krankenhaus, nachdem sie die Kräutermischung konsumiert hatten“, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag in Konstanz.
Die Substanz, die geraucht wird, könne zu einer Vergiftung mit Krampfanfällen, Bewusstlosigkeit und komatösen Zuständen führen. Die Mischung wird unter dem Oberbegriff „Legal Highs“ geführt. Die 48-Jährige starb am vergangenen Freitag.
Als „Legal Highs“ bezeichnet man etwa als Kräutermischungen getarnte Drogen, die Experten wegen der unberechenbaren Wirkung als sehr gefährlich einschätzen. Allerdings besteht noch eine Gesetzeslücke, da nicht alle dieser Drogen verboten sind. Ob die Kräuter aus dem Landkreis Ravensburg legal sind und somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werde derzeit in einem Labor untersucht, sagte die Sprecherin. Die Substanz werde hauptsächlich von Menschen aus der Drogenszene konsumiert, teilte die Polizei mit.
Hintergrund zu Legal Highs
Sogenannte Legal Highs werden als Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer ausgewiesen und im Internet als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten. Viele Hersteller haben sich darauf spezialisiert, die in den Produkten enthaltenen Substanzen chemisch leicht zu verändern. Dann fallen sie nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.
Sie tragen harmlose exotische Namen wie „Bonzai Summer Boost“ oder „Amazonas Vanilla“ und werden meist über Onlineshops verkauft. Zielgruppe sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene. Der Konsum kann schwere gesundheitliche Folgen haben. Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall, Nierenversagen und lebensbedrohliche Vergiftungen sind möglich.
„Legal Highs“ enthalten meist Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Substanzen, die jedoch auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind. Für die Konsumenten ist der Gebrauch somit unberechenbar.
In vielen Mischungen findet man zum Beispiel synthetische Cannabinoide, die an den gleichen Rezeptoren im Gehirn andocken wie der Haschisch-Wirkstoff THC. In Deutschland ist der private Besitz von „Legal Highs“, solange diese nicht im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes gelistet sind, bislang nicht strafbar. Sie fallen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Juli 2014) auch nicht unter den Arzneimittelbegriff.