Am Vorderen See in Schwenningen kam es zu dem Messerstich, der lebensgefährliche Verletzungen verursacht hat. Der Täter ist nun verurteilt worden. (Symbolbild) Foto: Marc Eich

Wegen einer Nichtigkeit gerieten zwei betrunkene Männer am Vorderen See in Schwenningen in Streit – einer stach daraufhin zu. Das Amtsgericht sprach nun ein Urteil.

„Dass Männer ein Messer im Hosensack haben, ist in diesem Milieu nicht verwunderlich.“ Pflichtverteidigerin Miriam Mager versuchte im Gerichtssaal die Frage zu klären, warum bei einer abendlichen Unterredung zu einer Lappalie in Schwenningen plötzlich ein Messer im Spiel war.

 

Genau das geschah im vergangenen September am Vorderen See. Wegen einer Autofolie, so gab der ermittelnde Kriminalbeamte an, hätten sich „die beiden Parteien“ getroffen. Die Parteien sind in diesem Fall zwei Pärchen: ein 46-Jähriger mit seiner Frau und ein damals 51-Jähriger mit seiner Freundin. Beide Paare hatten davor erheblich getrunken, wie im Nachgang festgestellt wurde. Blutwerte zwischen knapp 2 Promille beim späteren Täter und 3,4 Promille bei seiner Frau wurden anschließend festgestellt.

Dies dürfte auch die Erklärung sein, warum man sich wegen eines „nichtigen Anlasses“, wie die Staatsanwältin formulierte, in die Wolle geriet. Im Verlauf des Streits habe der 46-Jährige seinen Widersacher als „Schwuchtel“ bezeichnet und dann ein Klappmesser gezogen. Mit den Worten „Ich steh dich ab“ habe er ihm gedroht.

Das Messer verschwand kurzzeitig wieder in der Hosentasche, als die beiden Männer aufeinander losgingen. Die beiden Partnerinnen und eine Zeugin versuchten, die am Boden umherwälzenden Männer zu trennen, das gelang aber zunächst nicht. Dann kam plötzlich das Messer zum Einsatz. Der 46-Jährige hat Ermittlungen zufolge zunächst versucht, den Kontrahenten in den Rücken zu stechen, was misslang. Stattdessen stach er ihn in den Oberbauch – und hinterließ eine sechs bis sieben Zentimeter tiefe Wunde.

Täter zeigt zunächst keine Einsicht

Als der Messerstecher das Blut sah, flohen sowohl er als auch seine Frau vom Tatort. Eine 18-jährige Zeugin wählte unverzüglich den Notruf. Das schnelle Handeln und eine Notoperation im Schwarzwald-Baar-Klinikum retteten dem 51-Jährigen das Leben.

Noch während des Einsatzes kam der Täter schließlich wieder an den Ort des Geschehens zurück und konnte zunächst vorläufig festgenommen werden. Einsichtig soll sich der 46-Jährige aber nicht gezeigt haben, wie der Kriminalbeamte vor Gericht erklärte: „Er meinte, dass, wenn er rauskommt, er ihn halt morgen absticht.“ Seitdem sitzt der nunmehr Angeklagte wegen der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft. Nicht das erste Mal in seinem Leben, wie bei Gericht deutlich wurde.

Geständnis, Schadensersatz – und trotzdem Haft

Der Kasache mit einer ellenlangen Vorstrafenliste – insbesondere wegen Trunkenheit am Steuer, aber auch Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch und sexuellen Missbrauchs von Kindern – ließ derweil über seine Verteidigerin ein Geständnis verlesen. Er könne sich nicht erklären, was passiert sei. Insbesondere den Alkohol sehe er als Auslöser der Tat, er wolle deshalb eine Therapie machen. Auch, um seine Arbeitsstelle nicht zu verlieren. Zudem kratzte seine Familie 2500 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich zusammen.

Doch weder das Geständnis noch der Schadensersatz bewahrten den zweifachen Familienvater vor einer Haftstrafe. Aufgrund der Schwere der Tat, auch wenn es sich um eine Affekthandlung in einem „dynamischen Geschehen“ unter Alkoholeinfluss gehandelt habe, forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von vier Jahren. Die Höchststrafe, die das Schöffengericht verhängen kann.

Opfer leidet weiter unter den Folgen

Der Anwalt des Opfers schloss sich der Forderung an – aufgrund der Ankündigung sah er einen „gezielten Stich“. Der Angeklagte sei getrieben worden von dem Wunsch, sein Opfer zu verletzen. Ansonsten gebe es keinen erklärbaren Grund, gleich zwei Mal das Messer zu ziehen. Zudem leide das Opfer noch heute psychisch und aufgrund starker Schmerzen unter der Tat.

Die Verteidigung plädierte dafür, „die Kirche im Dorf zu lassen“. Die Forderung einer Haftstrafe von vier Jahren verstehe sie nicht. Es habe ein Gerangel gegeben, und zwar beidseitiger Art. Letztlich sei es „blöd gelaufen“. In der Vita des Angeklagten gebe es keine gleichgelagerten Fälle, sie sehe deshalb keine Wiederholungsgefahr und plädierte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Richter entscheidet sich gegen Bewährung

Richter Christian Bäumler setzte die Strafe im Urteil höher an – zwei Jahre und zehn Monate ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Die konkrete Lebensgefahr, das lange Vorstrafenregister und der fehlende Wille, tatsächlich die Alkoholsucht zu bekämpfen, hätten gegen eine Bewährung gesprochen. Gleichwohl falle das Geständnis stark ins Gewicht. „Das ist der oberste Bereich, was wir hier machen können.“ Für den 46-Jährigen ging es damit wieder in den Knast.