Die LBBW könnte Aktiengeschäfte zulasten des Fiskus gemacht haben. Foto: dpa

Die LBBW wird von Altlasten aus der Vergangenheit eingeholt: Umstrittene Aktiengeschäfte könnten die Landesbank teuer zu stehen kommen. Die Finanzbehörden ermitteln bereits. Es drohen Rückzahlungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Die LBBW wird von Altlasten aus der Vergangenheit eingeholt: Umstrittene Aktiengeschäfte könnten die Landesbank teuer zu stehen kommen. Die Finanzbehörden ermitteln bereits. Es drohen Rückzahlungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Stuttgart- Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) könnte Millionengeschäfte mit Aktien zulasten des Fiskus gemacht haben. Wie die „Stuttgarter Zeitung“ und der Südwestrundfunk zunächst berichteten, könnten dem Staat wegen einer Gesetzeslücke mehr als 100 Millionen Euro durch die Lappen gegangen sein. Es gehe dabei um Steuern für umstrittene Geschäfte, die rund um Dividendenstichtage doppelt oder mehrfach zurückerstattet worden sei.

Nach Informationen der dpa handelt es sich um Fälle in den Jahren 2007 und 2008, die in einer internen Revision überprüft wurden. Die Geschäfte seien von einzelnen Händlern abgewickelt worden. Die LBBW werde voraussichtlich noch in diesem Jahr entsprechende Rückstellungen bilden, hieß es. Die Vorfälle seien in einer internen Revision aufgeflogen.

Ein LBBW-Sprecher wollte sich zu Details nicht äußern. Seit der Umstrukturierung im Jahr 2009 könnten solche Geschäfte aber ausgeschlossen werden.

Finanzamt Stuttgart hat Verfahren eingeleitet

Für die Zeit davor lasse sich diese Frage innerhalb der Bank allerdings nicht mehr abschließend beantworten. Die zuständigen Steuerbehörden seien „vor längerer Zeit“ eingebunden worden. Finanzielle Auswirkungen seien schon in früheren Quartalen „bilanziell verarbeitet“ worden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, das Finanzamt Stuttgart habe bereits ein Verfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren vor einigen Wochen übernommen und prüfe den Sachverhalt.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums wollte sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu dem Fall äußern. Noch sei ungeklärt, ob die Geschäfte illegal waren und die LBBW sich sogar strafrechtlich wegen Steuerhinerziehung verantworten muss. Der Bundesfinanzhof werde erst 2014 abschließend über die fraglichen Geschäfte entscheiden.

In dem Fall geht es um komplexe Aktiengeschäfte über den Dividendenstichtag. Dabei erhält der Käufer statt der eigentlichen Dividende eine Kompensationszahlung, auf die in der Vergangenheit keine Kapitalertragsteuer erhoben worden war. Auch die staatliche HSH Nordbank und die Hypovereinsbank hatten zuletzt ähnliche Fälle untersucht und legen vorsichtshalber Geld auf die Seite.