Streuobstwiese südlich von Lautlingen – hier soll die neue Ortsumgehung gebaut werden.Archiv- Foto: Eyrich

Am 1. Oktober endet die Frist, in der das Regierungspräsidium im Zuge der Planfeststellung Stellungnahmen und Einwände zur Planung der Lautlinger Ortsumgehung entgegen nimmt. Die Stadt Albstadt hat Fristverlänge­rung beantragt und bewilligt bekommen.

Albstadt-Lautlingen - Der Hintergrund des Antrags: Weder Ortschaftsrat und Gemeinderat haben im Zusammenhang mit der dreimonatigen Auslegung über das Thema Ortsumfahrung debattiert und Stellung zum Projekt bezogen; die Ortschaftsratsliste "Zukunft für unser Dorf", in der sich die Gegner der geplanten oberirdischen Südumfahrung zusammengefunden haben, erblickt darin eine flagrante Verletzung des Anhörungsrechts des Ortschaftsrat und hat dies die Stadt wissen lassen. Zwar haben beide im Ortschaftsrat vertretene Listen selbstständig Stellungnahmen beim Regierungspräsidium eingereicht (wir berichteten), und dass es in einer Debatte im Ortschaftsrat zu einem einvernehmlichen Votum beider Listen gekommen wäre, erscheint nach den Diskussionen der Vergangenheit als eher unwahrscheinlich. Gleichwohl muss er offiziell gehört werden, und seine Position muss dem Gemeinderat bekannt sein, wenn dieser seinerseits Stellung bezieht. Nun hat die Stadt die Fristverlängerung beantragt, und sie ist ihr zugestanden worden.