Durch eine Verwaltungsgerichtsentscheidung verlängert sich die Planfeststellung für Lautlingens Ortsumgehung. Foto: Pixel-Shot - stock.adobe.com

Das Planfeststellungsverfahren für die Lautlinger Ortsumgehung wird um einiges länger dauern als erwartet.

Zwei Jahre müssen für ein Planfeststellungsverfahren veranschlagt werden – so lautete ehedem die Faustregel. Für Lautlingen gilt sie nicht mehr. Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung läuft seit Sommer 2021; seinerzeit waren im Zuge der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen rund 740 Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen, dazu mehrere Vorschläge zu Varianten. Besonders die Prüfung dieser Alternativvarianten, teilt nun das Regierungspräsidium (RP) Tübingen mit, erfordere größtmögliche Sorgfalt. In Tübingen ist man gewarnt: Das RP verweist auf ein im Oktober ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Die Mannheimer Richter hatten den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart für die 2,6 Kilometer lange B10-Ortsumgehung von Enzweihingen im Landkreis Ludwigsburg für rechtswidrig erklärt.