Die Gebühren für den Friedhof sind neu kalkuliert –­ manche sinken, doch die meisten werden teurer. Foto: Dold Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Neue Bestattungsgebühren sind beschlossen / Kostendeckung liegt nun bei 100 Prozent

Die neue Gebührenkalkulation für den Friedhof liegt vor: In einem 40-seitigen Werk wurden sämtliche Kostenfaktoren mit einbezogen, um nun auf Heller und Pfennig genau, die entsprechenden Gebühren bis zum Jahr 2022 festzulegen.

Lauterbach. Die Berechnung übernahm die Verwaltung einst selbst. Da es mittlerweile eine Vielzahl von Bestattungsformen gibt und immer mehr Faktoren hineinspielen, wurde das Büro Heyder mit der Erstellung beauftragt. Am Gemeinderat lag es nun, ob die Gebühren kostendeckend sein sollen oder nicht – also ob die Angehörigen für die gesamten Kosten aufkommen müssen oder die Gemeinde einen Anteil übernimmt.

Um es vorweg zu nehmen: Der Gemeinderat sprach sich für die kostendeckenden Gebühren aus. Florian Fehrenbacher sah es so: "Dadurch können wir etwas einsparen und das Geld anderswo sinnvoller einsetzen." Bürgermeister Norbert Swoboda meinte, die Gemeinde müsse deswegen kein schlechtes Gewissen haben. Einige würden über diese Gebühren meckern, die hohen Kosten für einen Grabstein seien diesen Leuten aber fast egal. Dieser werde durch das Grabkammersystem kleiner, so werde das Ganze wieder billiger. Auch der Pflegeaufwand sei geringer.

Rolf Buchholz gab zwar zu bedenken, dass mit der Kostendeckung ein kräftiger Aufschlag verbunden sei. Kämmerer Rainer Betschner hingegen verwies darauf, dass eine Kostendeckung von der Gemeindeaufsicht vorgegeben sei. Weiche man davon ab, könnte es zu Abschlägen bei Fördermitteln kommen, schwante es Swoboda.

Hardi Faißt meinte, diese Erhöhung tue nun zwar weh, aber dann habe man für die nächsten Jahre Ruhe. Ansgar Fehrenbacher hatte eine jährliche stufenweise Erhöhung ins Spiel gebracht, die aber vom Gremium verworfen wurde. "So haben wir eine exakte Zuordnung der Kosten und können das dann vor den Bürgern rechtfertigen", sagte Stefan Weinmann.

Wolfgang Heyder vom gleichnamigen beauftragten Büro erläuterte den Gemeinderäten die Berechnung im Detail. Die Tendenz gehe auch in Lauterbach immer mehr in Richtung Urnengräber. In den vergangenen fünf Jahren hielt sich die Anzahl von Erd- und Urnengräber die Waage.

Sämtliche Faktoren wurden fein säuberlich aufgelistet und in die Berechnung mit einbezogen. Dazu zählen beispielsweise die Unterhaltung der Außenanlagen, Abschreibungen, Leistungsvergütung an Unternehmen oder Vergütung der Beschäftigten.

Nachfolgend die wichtigsten neuen Gebühren, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, in der Übersicht.  

  Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten

Reihengrabstätten: Erdreihengrab 1070 Euro (bisher 720); Urnenerdgrab 519 Euro (540) und Urnennische 891 Euro (540). Wahlgrabstätten: Doppelerdgrab 3123 Euro (2400); Urnenerdgrab 1436 Euro (1100), Urnennische 1722 Euro (1100).

Neu hinzu kommen Grabkammern (2086 Euro), Baum-Urnengräber (1456 Euro), Stauden-Urnengräber (1015 Euro), doppeltiefes Baum-Urnengrab (3472 Euro) und doppeltiefes Stauden-Urnengrab (2575 Euro).

  Bestattungsgebühren

Erdbestattung 1348 Euro (840), Urnenbeisetzung in ein Erdgrab 270 Euro (360) und Urnenbeisetzung in eine Mauernische 404 Euro (470). Bei einer Grabkammer fallen 1213 Euro an.

Bei der Nutzungsgebühr für die Aussegnungshalle werden 315 Euro (449) fällig, für die Leichenzelle 244 Euro (348).