Kanäle: Forderung an die Gemeinde

Lauterbach (md). Das Thema Abwasserkanäle liegt Manfred Haas am Herzen, weshalb er sich in der Einwohnerfragestunde des Gemeinderats zu Wort meldete.

"Den Abwasserkanal im Außenbereich bis zum letzten Haus zu führen, ist von großem öffentlichen Interesse und die Gemeinde fördert durch Zuschüsse den Bau solcher Kanäle erheblich", sagte Haas.

Eigentümer steht bislang in der Pflicht

Das Problem jedoch: Wenn der Bau fertiggestellt sei, übernehme die Gemeinde den Kanalstrang nur bis zum zweitletzten Haus. Der überlange Anschluss zum letzten Haus werden hingegen nicht übernommen.

Der Eigentümer sei verpflichtet, im Einzelfall Hunderte von Metern selbst instand zu halten und für mögliche wiederkehrende Kanaluntersuchungen mit einer Kamera zu sorgen, was erhebliche Kosten bedeute.

Daher forderte Haas, dass die Gemeinde überlange Hausanschlusskanäle bis zum letzten Haus übernehmen und nur die letzten 50 Meter in Eigentum und Verantwortung des Anschlussnehmers verbleibe. Diese Übernahmemöglichkeit solle sowohl für bestehende als auch neu zu bauende überlange Kanalanschlüsse gelten, befand Haas.

"Bei Nachbargemeinden wie Schiltach oder Wolfach ist es gängige Praxis, überlange Kanäle bis zum letzten Haus zu bauen und zu warten", sagte er. Diese Regelung halte er für sachgerecht.