Blick ins ausgewiesene Sanierungsgebiet – der Schnee verdeckt aktuell kleinere Makel. Foto: Fleig

Gemeinderat verabschiedet Satzung für Sanierung des Gebiets Ortskern III – Unterdorf West.

Lauterbach - Lauterbach soll attraktiver werden. Deshalb hat der Gemeinderat nun auch formell die Weichen für die Ortskernsanierung gestellt. Inzwischen steht fest, mit welchen Förderungen private Eigentümer rechnen können.

Wo gilt es, an Ortsbild und Verkehrssicherheit etwas nachzubessern und wo sollte ein Zugang zum Lauterbach geschaffen werden? Jasmin Rapphold-Bierstedt und Christine Neuberger von der Steg Stadtentwicklung GmbH haben die Gemeinde in den vergangenen Monaten genau unter die Lupe genommen. Im Vorfeld der geplanten Ortskernsanierung sind diese vorbereitenden Untersuchungen Pflicht. Ziel ist es, die bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen zu bewerten. Auf Basis ihrer Analysen und Gesprächen mit Beteiligten haben die Stadtplanerinnen Ziele formuliert, ein Maßnahmenkonzept erstellt und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet.

Weichen gestellt

Am Montag hat sich der Gemeinderat mit den Ergebnissen der Untersuchung befasst. Aufgrund der nachgewiesenen Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Maßnahmen haben die Räte die Sanierungssatzung einstimmig beschlossen. Diese bezieht sich auf das etwa 7,34 Hektar große Gebiet Ortskern III – Unterdorf West. Die Maßnahmen sind innerhalb der kommenden 15 Jahre umzusetzen.

Kostenentwurf

Insgesamt gehen die Stadtplanerinnen davon aus, dass die Sanierung mehr als 3,5 Millionen Euro verschlingen wird. Davon muss die Gemeinde etwa 1,4 Millionen Euro selbst tragen. Ein Großteil der Kosten soll aber durch Mittel des Förderprogramms "Soziale Stadt" von Bund und Land finanziert werden. Im Moment ist ein Förderrahmen in Höhe von einer Millionen Euro bewilligt. Im Zuge der Sanierung sollen dann weitere Mittel beantragt werden.

Förderungsmöglichkeiten

Privateigentümer, deren Grundstücke oder Gebäude sich innerhalb des Sanierungsgebiets befinden, können von der Ortskernsanierung profitieren. Voraussetzung ist, dass die privaten Baumaßnahmen förderungsfähig und im Vorfeld mit der Gemeinde abgeklärt sind.

Für private Erneuerungsmaßnahmen ist ein Zuschuss von bis zu 25 Prozent, maximal aber 25.000 Euro möglich. Bei erhaltenswerten oder denkmalgeschützten Gebäuden kann sich dieser auf bis zu 35 Prozent bis maximal 35.000 Euro erhöhen. Abbruchkosten im Rahmen der Ordnungsmaßnahmen können vollständig, maximal aber in Höhe von 20.000 Euro zurückgefordert werden.

Grundsätzlich handele es sich bei jedem Bauvorhaben aber um eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderats, betonte Bürgermeister Norbert Swoboda: "Es wird nichts über die Köpfe der Eigentümer hinweg entschieden." Swoboda verwies auf eine Informationsveranstaltung am kommenden Dienstag.

Schwerpunkte

Rapphold-Bierstedt und Neuberger haben ihre Analysen vor allem den städtebaulichen Missständen gewidmet. Die vielen Leerstände sind ebenso ein Kritikpunkt wie die fehlende Barrierefreiheit in kommunalen Einrichtungen. Der ehemaligen "Mondlandschaft" in der Ortsmitte fehle es an Attraktivität, bemängelte Neuberger. Zudem wiesen 42 Prozent der untersuchten Gebäude mindestens erhebliche Mängel in der Bausubstanz auf.

Zielsetzung

Das Konzept der Steg sieht vor, dass die kommunale Identität unter anderem mit einem belebten Rathausplatz aufgewertet werden soll. Die Sanierung soll die Ortsmitte stärken und die vorhandenen Strukturen an den demografischen Wandel anpassen. Minder genutzte gewerbliche Flächen sollen neu strukturiert und die Gebäude energetisch saniert werden. Die Verkehrssicherheit soll steigen.

Weitere Informationen: Am Dienstag, 27. Februar, findet ab 19 Uhr eine Auftakt- und Informationsveranstaltung zur Ortskernsanierung im Sitzungssaal statt.