Wurden aus der Sammlung "Wilhelm Kimmich" der Gemeinde Lauterbach gestohlen: "Sandweiher am Hintenbach" (links oben) und "Die alte Bruck" (links unten). Zu den Gemälden, mit denen die Gemeinde vom mutmaßlichen Dieb entschädigt wird, gehört unter anderem "Weiße Wolke mit Lupinen" (rechts) aus dessen Privatbesitz. Foto: Archiv Wegner

Mutmaßlicher Gemäldedieb und Gemeinde Lauterbach schließen Vergleich.

Lauterbach - Die Gemeinde Lauterbach hat nach dem Diebstahl von 39 Werken aus dem Nachlass des Lauterbacher Künstlers Wilhelm Kimmich mit dem mutmaßlichen Dieb einen Vergleich geschlossen. Sie erhält als Ausgleich Bilder aus dessen Privatbesitz.

"Weiße Wolke mit Lupinen", eines der bekanntesten Werke des Lauterbacher "Malers des Schwarzwalds" geht so in das Eigentum der Gemeinde über, wie Bürgermeister Norbert Swoboda gestern auf Anfrage erläuterte. Auch ein Gemälde des "Lindenhofs", von dem es, wie es Kimmich ausdrückte, mehrere "Kopien" gibt – also gleiche Motive in ähnlicher Darstellung, wird so die Sammlung bereichern. Insgesamt, so berichtete Swoboda von einem jetzt mit dem mutmaßlichen Kunstdieb geschlossenen Vergleich, entstehe für die Gemeinde jedenfalls kein nennenswerter finanzieller Verlust. Die Gemeinde erhalte insgesamt 15 Bilder und zwei Zeichnungen aus dem Privatbesitz des mutmaßlichen Diebs, der wie Swoboda sagte, einem "dem Kunstverein und der Gemeinde sehr nahestehenden Kunstsachverständigen", der seine Vertrauensstellung "schamlos ausgenutzt" habe.

Zwölf der 39 in den Jahren zwischen 1998 und 2001 aus der Galerie verschwundenen Bilder konnten von der Polizei ermittelt werden. Sie wurden "aufgrund der besonderen Umstände" den derzeitigen Besitzern, die diese direkt vom mutmaßlichen Dieb oder über Dritte erworben hatten, zum regulären Kauf angeboten. Drei Kunstliebhaber haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht, sechs Bilder, darunter drei, die der Künstler Wilhelm Kimmich selbst als erhaltenswert für das Gesamtwerk einstufte, wurden der Gemeinde zurückgegeben.

Damit sei, so Swoboda, zumindest der finanzielle Gesamtschaden, der vorsichtig geschätzt rund 59 000 Euro ausmache um rund 20 000 Euro reduziert. Bei den weiteren 27 Bildern, die derzeit noch nicht auffindbar seien, so Swoboda, könne bislang keine Täterschaft nachgewiesen werden. Da nach Ablauf von zehn Jahren durch die rechtliche "Ersitzung" die noch fehlenden Gemälde in das Eigentum der heutigen Besitzer übergehen, habe die Gemeinde nach Worten von Swoboda einen Vergleich mit dem Betreffenden vorgeschlagen: Lauterbach erhält 15 Gemälde und zwei Zeichnungen aus dem Privatbesitz des Betroffenen. Zudem werden die Käufer der zwölf aufgefundenen Werke von dem mutmaßlichen Dieb entschädigt. Nicht enthalten in diesem Vergleich sind ein fehlendes Bild, das dem Kunstverein gehört, sowie ein weiteres, das die Gemeinde als Dauerleihgabe erhielt.

Strafrechtlich kann der mutmaßliche Dieb nicht mehr verfolgt werden, da die Taten vor über fünf Jahren erfolgten und somit verjährt sind. Dabei, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, sei es auch unerheblich, ob das Vorgehen des Betreffenden als Diebstahl oder als Unterschlagung gewertet würde: "Die Verjährungszeit ist bei beiden Delikten die gleiche."