Dieser Prozess war schnell zu bEnde: Nach einer halben Stunde wurde der Angeklagte freigesprochen. Foto: Steffen

Diebstahl von Zierleisten eines Cabrios landet vor Gericht. Handyfoto entlastet Angeklagten

Oberndorf/Lauterbach. Am Mittwoch ist ein Lauterbacher vor dem Amtsgericht Oberndorf gestanden. Die Anklage: Diebstahl und versuchter Betrug. Bereits nach einer guten halben Stunde war alles vorbei, der zuständige Richter Wolfgang Heuer fällte sein Urteil und bescheinigte dem Angeklagten einen "Freispruch erster Klasse".

Wie es dazu kam? Anfang Juni sind die Zierleisten eines abgemeldeten BMW-Cabrios in Dunningen-Seedorf im Wert von rund 100 Euro gestohlen worden. Daraufhin erstatteten der Geschädigte und seine Lebensgefährtin Anzeige beim Polizeirevier Schramberg.

Im Internet suchte der Geschädigte nach passenden Ersatzteilen für sein Auto und entdeckte auf einer Verkaufsplattform die vermeintlichen Zierleisten seines Autos. Seine Lebensgefährtin nahm Kontakt mit dem Käufer auf. Mitte Juli erfolgte dann die Anzeige des Angeklagten.

Nachdem der Staatsanwalt die Vorwürfe der Anklage und den Tathergang geschildert hatte, wies der Richter den jungen Mann darauf hin, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirke. Doch darauf ging der Angeklagte nicht ein: "Ich habe die Zierleisten nicht geklaut."

Die Leisten, die er zum Kauf angeboten hatte, stammten vom Auto seines Bruders, das er im Frühjahr nach Mainz verkauft habe. Einen Kaufvertrag gebe es nicht. Die Zierleisten des kaputten Autos habe er abgenommen, um "damit noch mal etwas Geld machen zu können". Als Beweis verwies er auf ein Handyfoto, das die Zierleisten zeigt – und das bereits im April gemacht worden sei, also weit vor dem Diebstahl.

Daraufhin wurde der Richter stutzig und befragte den zuständigen Polizeibeamten. Dieser verwies auf zwei Indizien: Den Schmutzverlauf und die Beschädigung an den Zierleisten, die zum Auto des Geschädigten passten.

Das war dem Richter zu wenig. Bei typgleichen Zierleisten könne er sich durchaus vorstellen, dass der Schmutzverlauf ähnlich sei. Die Fotos, die die Polizei bei der Aufnahme der Anzeige gemacht hatte, reichten ebenfalls nicht aus, um den Richter von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen. Auch dem Staatsanwalt nicht, er verzichtete auf die Vernehmung weiterer Zeugen und plädierte auf Freispruch. Diesem Plädoyer folgte der Richter und sprach den Angeklagten frei.

Das Handyfoto des Angeklagten wertete Richter Heuer als starkes entlastendes Indiz. Um die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei beweisen zu können, hätte es schon eindeutige, markante Identifizierungsmerkmale an den Zierleisten gebraucht. Da dies nicht der Fall war, erfolgte der Freispruch.