Rat: Zebrastreifen darf nicht verlegt werden

Lauterbach. Einer Verlegung des Fußgängerüberwegs in der Landesstraße 108 in Richtung Fohrenbühl direkt vor oder nach der Abzweigung in die Straße Rainlebühl wird die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rottweil nicht zustimmen. Dies teilte Hauptamtsleiter Andreas Kaupp in der letzten Jahressitzung des Gemeinderats mit.

Rechtliche Gründe sprechen dagegen

Wie er den Räten erläuterte, sei bei den Planungen für die Umgestaltung des Schulhofs überlegt worden, den Zugang zum Gehweg und damit auch die Position des Zebrastreifens zu verändern. Diese Absicht habe die Verwaltung an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Wie das Landratsamt nun in einem Schreiben mitteile, sei ein Fußgängerüberweg nur dort möglich, wenn er in einer Entfernung von mindestens 100 Meter von beiden Richtungen aus zu erkennen sei. Diese Vorgaben würden derzeit gerade noch erfüllt. Eine Verlegung in Richtung Gewann Fohrenbühl scheide deshalb allein schon aus rechtlichen Gründen aus.

Bei einem vorhandenen Zebrastreifen müsse zudem auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg angelegt werden. Dies stelle sich im Einmündungsbereich Rainlebühl problematisch dar, urteilte die Behörde.