Ein Mitarbeiter des Städtischen Friedhofs in Freiburg soll seit 2013 Verstorbene bestohlen und die Beute verkauft haben.
Der Fall hatte im September 2024 für Entsetzen gesorgt. Ein Mitarbeiter der Städtischen Friedhöfe in Freiburg soll über mehrere Jahre Verstorbenen Schmuck und Zahngold gestohlen und veräußert haben. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat die Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen, wodurch neue Erkenntnisse zu den Hintergründen und dem Vorgehen des Tatverdächtigen ans Tageslicht gekommen sind. Dem ehemaligen Bestatter wird Verwahrungsbruch in Tateinheit mit Störung der Totenruhe in 250 Fällen, teils in Tateinheit mit Diebstahl und Geldwäsche vorgeworfen. Neben dem Hauptverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft auch Anklage gegen die Ehefrau des Beschuldigten wegen Beihilfe, Hehlerei und Geldwäsche erhoben. Ebenfalls wurde ein Juwelier aus Waldkirch wegen Geldwäsche in mehreren Fällen angeklagt.
Teile der Taten sind schon verjährt
Der ehemalige Bestatter soll seit dem Jahr 2013 sowohl inner- als auch außerhalb seiner Arbeitszeiten in einer Vielzahl von Fällen aus den Gebissen von zur Kremation bestimmten Leichnamen Zahngold entnommen haben. Zudem habe er Schmuck, Uhren und andere Wertgegenstände an sich genommen, die von den Angehörigen der Verstorbenen dazu bestimmt gewesen seien, mit den Toten bestattet zu werden.
In zwei Fällen soll er auch Fotos von Verstorbenen gefertigt und diese verbreitet haben. Dies sei eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“, so die Staatsanwaltschaft.
Ehefrau soll geholfen haben
Wie die Staatsanwaltschaft außerdem mitteilt, soll seine Ehefrau ihm bei den Taten behilflich gewesen sein. „Sie habe ihn teilweise bei der Entnahme des Goldes tatkräftig unterstützt oder aber darüber gewacht, dass ihr Ehemann bei seiner Tätigkeit nicht gestört werde“, heißt es. Außerdem sei sie sowohl für die Veräußerung des gewonnenen Goldes als auch des Schmucks verantwortlich gewesen. Der Verkauf der Beute sei zum großen Teil über den angeklagten Juwelier aus Waldkirch abgewickelt worden.
Konkret werden dem Bestatter und seiner Ehefrau mindestens 250 Einzelfälle alleine aus dem Zeitraum zwischen September 2019 und September 2024 vorgeworfen. Taten aus davor liegenden Zeiträumen sind weitestgehend verjährt und wurden entsprechend nicht zur Anklage gebracht.
Acht Kilogramm Zahngold veräußert
Zwischen den Jahren 2013 und 2024 seien über acht Kilogramm Zahngold und mehr als 360 Gramm Goldschmuck im Wert von knapp 250 000 Euro durch das Ehepaar verwertet worden. Alleine in nicht verjährter Zeit seien 22 Verkaufsgeschäfte mit einem Erlös von knapp 180 000 Euro abgewickelt worden. Weitere Verkaufsgeschäfte seien an mehrere gutgläubige Angestellte des Waldkircher Juweliers und an andere Juweliere sowie Goldhändler in der Region erfolgt.
Die Geschäfte sollen dem beschuldigten Ehepaar die Finanzierung eines gehobeneren Lebensstils erlaubt haben. Für den Juwelier seien sie laut Staatsanwaltschaft eine „einträgliche Erwerbsquelle gewesen“. Aufgrund der Umstände der Verkäufe sei anzunehmen, dass der Juwelier die rechtswidrige Herkunft des Goldes zumindest in Kauf genommen habe.
Die Stadt Freiburg hat nach bekannt werden des Vorfalls reagiert und bei den Abläufen des Eigenbetriebs nachgebessert. So seien die Dokumentationspflichten und das Vier-Augen-Prinzip ausgeweitet worden. Außerdem werden nun die Särge nach der zweiten Leichenschau durch den Amtsarzt versiegelt. „Die Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt und werden regelmäßig kontrolliert“, so Pressesprecherin Martina Schickle.