Langwieriger Sorgerechtsstreit Das Ringen um Jakob
Ein Paar möchte ein Baby adoptieren. Was es nicht weiß: Der leibliche Vater wurde nicht über seine Vaterschaft informiert. Als er es erfährt, kämpft er ums Sorgerecht.
An einem Freitagmorgen im September 2023 hat sich das Leben von Manuel García schlagartig verändert. Ausnahmsweise fährt er mit dem Fahrrad einen anderen Weg zur Arbeit. Auf diesem Weg begegnet ihm eine Frau, mit der er rund 15 Monate vorher nach einer Party eine Kurz-Affäre hatte. „Nach fünf Minuten hat sie mir gesagt: Du, ich muss dir was sagen“, erzählt García am Telefon. Sie hätten ein Kind zusammen. Ein Junge. Sie habe ihn aber nach der Geburt zur Adoption freigeben.
Am Tag des zufälligen Treffens ist der Junge, er soll hier Jakob heißen, bereits sechs Monate alt. Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind alle Namen geändert und keine genauen Orte oder exakte Zeitangaben genannt. Die Schriftwechsel der beteiligten Parteien und die Unterlagen aus den Verhandlungen liegen unserer Zeitung vor.
Der Vater ist sofort entschlossen, den Jungen zu sich zu holen
In der Mittagspause sei er direkt wieder zu der Mutter seines Kindes, um mit ihr über den Verbleib des Kindes zu sprechen, sagt García. Er ist sofort fest entschlossen, um den Jungen zu kämpfen. Die Mutter sieht er danach nie wieder.
„Noch an dem gleichen Abend habe ich mich auf die Suche gemacht“, berichtet er. Er habe an die Caritas geschrieben, die den Jungen vermittelt hat. Er schreibt, dass er die „Adoptionseltern“ kontaktieren sowie einen Vaterschaftstest veranlassen möchte. Die Antwort sei knapp gewesen, der Junge sei in Süddeutschland.
Paar nimmt Jakob direkt nach der Geburt bei sich auf
Manuel García gelingt es, Kontakt mit dem zuständigen Caritasverband in Süddeutschland aufzunehmen. Einige Monate später steht nach einem Vaterschaftstest fest: Er ist der Vater des Jungen. „Ende November bin ich nach Süddeutschland gefahren, um meinen Sohn das erste Mal zu sehen“, sagt er. Zwischenzeitlich hat García seine heutige Frau kennengelernt. „Meine Frau hat mich von Anfang an unterstützt“, sagt er. Im letzten Jahr ist ihr erstes gemeinsames Kind zur Welt gekommen.
Nach der Geburt ist Jakob zu Matthias und Johannes Schneider gekommen. Das Paar ist verheiratet und lebt in Süddeutschland. Sie haben Jakob direkt nach der Geburt bei sich aufgenommen und sich intensiv um ihn gekümmert. Am Anfang hat er sich dafür ausgiebig bei den Pflegeeltern bedankt, sagt Manuel García.
García teilt ihnen und der Caritas dann mit, der Junge soll künftig bei ihm und seiner Frau leben. Er selbst und die leibliche Mutter hätten einen Migrationshintergrund. Aber es gehe ihm nicht nur darum, dass der Junge bei ihm aufwächst, weil er dieselbe Herkunft hat oder um rechtliche Gründe. „Es war mein Bauch und mein Herz, die mir sagten, der Junge muss bei mir leben“, sagt er.
Im Frühsommer 2024 spricht das zuständige Familiengericht dem leiblichen Vater das Sorgerecht für Jakob zu und legt eine Übergangszeit fest, in der er den Jungen langsam kennenlernen soll. Danach sollte der Junge bei García und dessen Frau leben, so bestimmt es das Gericht. Auf diese Kennenlernzeit lässt sich García ein, auch ihm sei es wichtig, die Bindung zu Jakob nach und nach aufzubauen. Insgesamt finden dann rund 25 Kennenlerntreffen statt, bei denen immer García, einer der Pflegeväter und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes anwesend sind.
Die Pflegeeltern argumentieren mit der engeren Bindung an sie
Doch Matthias und Johannes Schneider sind der Meinung, es würde Jakob mehr schaden, wenn er sich erneut auf eine andere Familiensituation einstellen müsse. Sie stellen beim Amtsgericht einen Verbleibensantrag. Das Gericht lehnt diesen im Frühsommer 2024 mit ab. Auf die Ablehnung ihres Antrages legen die Pflegeeltern Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.
Das Ehepaar Schneider argumentiert, die Bindung des Jungen an sie als „soziale Eltern“ sei schon so eng, dass ein Umzug zum leiblichen Vater und dessen Ehefrau eine Kindeswohlgefährdung darstelle.
Vater würde einer Adoption niemals zustimmen
Eine Adoption ist in Deutschland allerdings nur möglich, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. García sagt, niemals würde er einer Adoption zustimmen. Das Ehepaar Schneider könnte somit nur noch als Pflegeeltern fungieren.
Die Situation beginnt zu eskalieren, als sich bei der Kennenlerntermine ab Herbst 2024 Probleme ergeben. Das Jugendamt kann diese aus Kapazitätsgründen nicht mehr an den bisherigen Wochentagen begleiten. Andere Tage, die das Jugendamt vorschlägt, hätten sie aus verschiedenen Gründen zunächst nicht darstellen können, sagen die Pflegeväter unserer Zeitung.
Vater flüchtet mit Jungen
García wünscht sich zu dem Zeitpunkt auch eine Ausweitung der Kontakte und einen baldigen Umzug des Jungen. Die Pflegeeltern wünschen sich nach wie vor trotz der Entscheidung des Amtsgerichtes, dass der Junge bei ihnen wohnen bleibt.
Anfang November findet noch ein gemeinsamer Termin statt, den eine Mitarbeiterin des Jugendamtes begleitet. Als sich García mit dem Jungen im Freien aufhält, flüchtet er kurzerhand mit ihm. Das Jugendamt kann ihn später bei keinem seiner zwei gemeldeten Wohnsitze antreffen.
Der Vater sagt, er habe keinen Ausweg mehr gesehen
García erklärt einige Tage später gegenüber unserer Zeitung, warum er so gehandelt habe: „Die Pflegefamilie hat mir den Kontakt zu meinem Sohn verweigert, und vom Jugendamt hat sich langsam die gemütliche Einstellung installiert, dass das Kind in der Pflegefamilie bleiben könnte. Also habe ich mich entschieden, meinen Sohn mitzunehmen.“
Das Jugendamt fordert nach der Mitnahme des Jungen in einem Schreiben an das zuständige Gericht die Rückführung des Jungen zu den Pflegeeltern oder eine Inobhutnahme durch das Amt. Das Gericht lehnt dies jedoch ab. Der Junge hätte ja ohnehin bald zum Vater ziehen sollen. Auch die Verfahrensbeiständin des Jungen hatte offenbar keine Einwände, sie hat sich in einem Video-Telefonat ein Bild von dem Jungen mit dem leiblichen Vater gemacht.
Jakob soll weiter beim Vater leben
Einen Fragenkatalog unserer Zeitung zu dem ganzen Vorgang lässt das Jugendamt unbeantwortet. Eine Pressesprecherin teilt lediglich mit, man dürfe sich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern. Auch auf eine erneute Nachfrage im Frühjahr diesen Jahres schreiben sie, das Verfahren sei bisher nicht beendet.
Im Dezember letzten Jahres entscheidet das zuständige Amtsgericht bis zu der noch ausstehenden Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass Jakob weiterhin bei Manuel García leben soll.
Das Ehepaar Schneider ist äußerst unglücklich über die Entscheidung. Sie finden die Einstellung der Richterin „bedenklich“, die mit dem Satz „Blut ist dicker als Wasser“ jegliche Argumentation von ihnen als Pflegeeltern vor Gericht unberücksichtigt gelassen habe, erzählen sie im Nachhinein. Die Richterin habe damit wohl zum Ausdruck bringen wollen, dass Kinder in manchen Bundesländern grundsätzlich zu ihren biologischen Eltern kommen würden. Dieser Satz habe sie und ihren Anwalt „schockiert“, sagen die Schneiders.
Zudem hätten sie zur Klärung des dauerhaften Verbleibs von Jakob immer wieder ein Sachverständigengutachten gefordert. Das Jugendamt und die Verfahrensbeiständin hätten dies vor dem Amtsgericht jedoch nicht unterstützt, so ihre Auffassung. Auch ihr Anwalt habe sich darüber gewundert, denn ein Gutachten sei deutschlandweit in ähnlich gelagerten Fällen eigentlich der Normalfall, sagt das Ehepaar.
Die Pflegeväter fühlen sich nicht gehört
Sie kritisieren auch Jakobs Verfahrensbeiständin. Trotz dessen, dass der Vater den Jungen bei dem gemeinsamen Treffen einfach mitgenommen habe, habe sie zu einem Verbleib beim „biologischen Vater“ tendiert. „Unsere Argumente in Sachen Bindung interessierten sie erneut nicht“, sagen sie. Aus Sicht der Schneiders hat keiner der Beteiligten auf das Wohl von Jakob geschaut. Die Verfahrensbeiständin teilt auf Anfrage unserer Zeitung mit, sich nicht zu dem Fall äußern zu können.
Auch die für den Fall zuständigen Jugendamtsmitarbeiter kritisieren die Pflegeeltern: Diese hätten Jakob nie außerhalb der Umgänge kennengelernt. Auch die von ihnen genannten „Verhaltensauffälligkeiten“ nach den Umgangsterminen seien ignoriert worden, sagen die Pflegeeltern.
Anfang diesen Jahres habe das zuständige Oberlandesgericht entschieden, dass Jakob nun bei ihm und seiner Ehefrau bleiben soll – allerdings unter Auflagen. García wohnt inzwischen mit seiner Frau und den zwei Kindern im europäischen Ausland. Die zuständigen Behörden dort sind informiert und sie sollen eine Einschätzung der Wohn- und Lebenssituation von Jakob vornehmen. Zudem muss García mit Jakob zu einem psychologischen Sachverständigen.
Ein Familiengericht muss den Vater versuchen zu ermitteln
Adoptions- und Sorgerechtsverfahren sind für alle Beteiligten emotional belastend, sagt Ina Bovenschen. Die promovierte Psychologin und Gutachterin ist am Expertise- und Forschungszentrum Adoption des Deutschen Jugendinstituts (DJI) tätig. Sie betont, sie äußere sich hier nur allgemein zu Adoptionen, nicht zu einem konkreten Fall.
Eine Adoption erfordere immer die Einwilligung beider Elternteile. Nicht immer werde der Vater von der abgebenden Mutter benannt. Zwar gehöre die Vaterschaftsklärung nicht zu den Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen, dennoch seien die Fachkräfte angehalten, eine Mutter zu ermutigen, den mutmaßlichen Vater zu benennen oder die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen.
Das Familiengericht habe die Aufgabe, den Vater zu ermitteln. Erst wenn trotz angemessener Nachforschungen des Familiengerichts über einen längeren Zeitraum, circa sechs Monate, der Vater und sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden könnten, könne ein Verzicht auf die Einwilligung des Vaters in die Adoption vom Gericht erwogen werden.
Wenn der leibliche Vater erst später bekannt wird, aber nicht in die Adoption einwilligt, habe er bis zum rechtskräftigen Ausspruch der Adoption noch die Möglichkeit, im Wege der Sorgerechtsübertragung die elterliche Sorge für das Kind zu erlangen und dessen Adoption zu verhindern, sagt Bovenschen. Allein aus Unkenntnis über die Vaterschaft könne nicht auf ein Desinteresse des leiblichen Vaters geschlossen werden, ergänzt sie.
Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund
Allgemein hätten bei rund 90 Prozent aller Adoptionsanfragen Paare einen unerfüllten Kinderwunsch. Gerade deshalb sei es wichtig für alle Beteiligten zu bedenken: „Bei einer Adoption geht es nicht darum, den Kinderwunsch von kinderlosen Paaren zu erfüllen, sondern einem Kind die Chance auf die besten Eltern zu geben.“ Es müsse daher ein intensiver Austausch mit Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen der Eignungsprüfung stattfinden. „Sie müssen mit der besonderen Situation umgehen können“, sagt sie.
Ein häufiges Argument in Gerichtsverfahren sei, dass ein Bindungsabbruch zu den Pflegeeltern eine Kindeswohlgefährdung darstellen könnte. „Der Abbruch der Bindung allein bedeutet dies aber noch nicht und auch nicht ein Trauma“, sagt Bovenschen.
Vater sieht Fehler bei der Caritas
Manuel García hätte sich heute gewünscht, dass das Jugendamt die Situation für alle Beteiligten besser geregelt hätte. Er sieht aber vor allem bei der Caritas Fehler. Er habe stets den Eindruck gehabt, dass der Verband den Jungen lieber bei den Pflegeeltern lassen wollte. Der Caritasverband antworte auf Nachfrage unserer Zeitung, man dürfe sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Eine Sprecherin betont aber, bei allen Entscheidungen, die die Adoptionsvermittlung treffe, stehe das Kind im Mittelpunkt.
Das Gericht hat einige Auflagen gemacht
Seit mehr als sechs Monaten lebt Jakob nun bei García, dessen Ehefrau und der Halbschwester. Jakob gehe es gut, so Garcías eigene Einschätzung. Er räumt aber ein, dass die ersten Wochen für den Jungen schwierig gewesen seien – ohne seine gewohnte Umgebung. Er wolle ihm aber die besten Chancen ermöglichen. Deshalb gehe er mit ihm bereits regelmäßig zu einer Psychologin. Dieser Tage soll auch die Erstellung des Gutachtens durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen erfolgen.
Neue Wendung um die Mutter
Inzwischen hat sich eine neue, unerwartete Wendung ergeben. Die Mutter hat plötzlich Interesse an ihrem Sohn bekundet. Sie hat beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Umgang und auf die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich gestellt.
Manuel García ist jedoch der Meinung, das Jakob nun zunächst vor allem Ruhe braucht.
Wissenschaftliche Studien zu Bindung und Adoptivkindern
Bindungsverhalten
Linda van den Dries und Kollegen (2009) haben in einer Meta-Analyse zur Bindung von Adoptivkindern herausgefunden, dass diese häufiger Bindungsprobleme zeigen als andere Kinder – allerdings weniger als wiederum Pflegekinder. Auch laut einer Meta-Analyse des niederländischen Psychologen und Professors für Pädagogik Marinus van IJzendoorn und seinen Kollegen (1999) haben etwa 60 Prozent der Kinder, die unbelastet in ihren leiblichen Familien aufwachsen, ein sicheres Bindungsmuster. Nur rund 15 Prozent zeigen ein desorganisiertes Bindungsverhalten. Bei adoptierten Kindern ist das Verhältnis umgekehrt: Nur 47 Prozent entwickeln eine sichere Bindung, dafür weisen 31 Prozent eine desorganisierte Bindung auf.
Replikation
Auch neuere Studien bestätigen diese Befund bei sehr unterschiedlichen Stichproben – unabhängig von Alter und Herkunft der Kinder. Das Deutsche Jugendinstitut fasst entsprechende internationale Forschung in seiner Publikation „Gelingende und nicht gelingende Adoptionen“ zusammen.
Bindungsstil
Der Bindungsstil ist keine Diagnose, sondern beschreibt vielmehr ein Beziehungsmuster, das unser Verhalten in den meisten engen Beziehungen prägt. Der Schweizer Psychologe Guy Bodenmann, der unter anderem zur Partnerschaftsforschung arbeitet, hat in Studien gezeigt, dass sich Bindungsmuster im Laufe des Lebens verändern können – insbesondere durch stabile, positive Beziehungserfahrungen oder auch durch therapeutische Unterstützung. (nay)