Hier an der katholischen Kirche in Mundelfingen kam es im August 2024 zu einer Messerattacke. Foto: Marc Eich

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der 19-jährige Messerstecher von Mundelfingen wollte nach einer Demütigung ein Exempel statuieren. Sie fordert deshalb eine mehrjährige Haftstrafe. Ein Psychiater erklärte, warum der junge Mann so gehandelt hat.

Es war wie ein Showdown auf dem Vorplatz der St.-Georgs-Kirche in Mundelfingen. Dort, wo sonst die Kirchgänger aus dem Dorf aufeinandertreffen, kommt es in einer Augustnacht im Jahr 2024 zu einer beinahe tödlichen Auseinandersetzung.

 

Ausgangslage: Ein heute 19-jähriger Deutscher aus Immendingen – beim Landgericht Rottweil angeklagt wegen versuchten Totschlags – hat freizügige Bilder seiner damaligen Freundin, ohne ihr Wissen, auf Instagram veröffentlicht. In der Clique der Freundin, die weiterhin zu ihrem Freund hielt, sorgte das für Missmut. Im Dorf verwehrte man ihm deshalb den Zutritt zu einer Hausparty. Der Redebedarf mündete schließlich in einer nächtlichen Aussprache an der katholischen Kirche.

Die Beweisaufnahme im Rahmen der Hauptverhandlung machte deutlich, wie sich die Situation hochschaukelte. Zwei Freundinnen seiner Partnerin hatten den Angeklagten zur Rede gestellt und ihm dabei auch eine Ohrfeige verpasst – bei der anschließenden Rangelei ging die Freundin des Täters dazwischen.

Lebensgefährliche Verletzungen erlitten

„Schon peinlich, wenn man sich hinter seiner Freundin verstecken muss. Hast du keine Eier?“, warf ihm anschließend eine der Verbündeten entgegen.

Die Situation eskalierte. Mit dem Satz „Ich fick’ euch alle“ zog der damals 18-Jährige ein Messer und stach einem 16-Jährigen, der in der Angelegenheit schlichten wollte, in den Rücken. Der laut Aussage eines Gutachters wuchtige Angriff sorgte dafür, dass die schätzungsweise acht Zentimeter lange Klinge mindestens neun Zentimeter in den Körper des Opfers eindrang und ihn so lebensgefährlich verletzte. Zwar drückte der Messerstecher dem 16-Jährigen noch einen Pullover auf die Wunde, anschließend floh er jedoch.

Psychiater erklärt Wesen des Angeklagten

Wie es zu so einem Gewaltausbruch kommen konnte, versuchte ein Psychiater zu erklären. Der 19-Jährige – ohne schulische Bildung und wegen früherer Jugenddelikte derzeit in Haft – war bereits in der Kindheit auffällig: emotional instabil und mit einer dissozialen Entwicklungsstörung, die auch zu aggressivem Verhalten führen kann. Der Gutachter geht deshalb von einer hyperkinetischen Störung des Sozialverhaltens in der Kindheit aus – das heißt: ADHS. Daraus könne sich eine Persönlichkeitsstörung entwickeln, prognostiziert er. Der Angeklagte benötige deshalb „dringend sozialtherapeutische Maßnahmen“.

Damit einher gehe eine eingeschränkte Stress- und Frustrationstoleranz. Die Tat des jungen Mannes sei daher „Ausdruck der Kränkung und Demütigung“ durch die Ohrfeigen. Der Verteidiger des 19-Jährigen bringt es auf den Punkt: „Er hat also eine kurze Zündschnur und lässt sich leicht reizen.“

Ungünstige Sozialprognose und Rückfallrisiko

Eine Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe skizzierte dazu schlüssig eine schwierige Kindheit: respektloses Verhalten, kein geregelter Tagesablauf und überforderte Eltern. Drogen hätten eine Rolle gespielt, eine Sucht gebe es jedoch nicht. Mehrere „letzte Chancen“, ihn wieder in das Bildungssystem oder in Beschäftigung zu bringen, scheiterten. Sowohl die Sozialarbeiterin als auch der Gutachter machten deutlich: Die Sozialprognose für den 19-Jährigen ist ungünstig, es bestehe zudem ein erhöhtes Rückfallrisiko für Gewalttaten.

Für die zuständige Staatsanwältin ist damit klar, dass der Messerangreifer eine lange Haftstrafe verbüßen muss. In einem umfangreichen Plädoyer durchleuchtet sie den Fall detailreich und macht deutlich: „Es gibt keinen Zweifel am Tötungsvorsatz.“ Der Angeklagte habe seinen Messerstich verharmlost, indem er meinte, er habe seinen Kontrahenten nur „piksen“ wollen. Die Art und Weise der Tatausführung spreche aber für eine „massive objektive Gefährlichkeit“, weil er ihn in den Rücken gestochen habe. „Ihm war bewusst, dass dies eine tödliche Verletzungsfolge haben könnte“, stellt sie klar.

Staatswaltschaft forder fast sechs Jahre Haft

Die Staatsanwältin ist sich auch bei der Motivation sicher: „Er wollte ein Exempel statuieren.“ Nachdem er geohrfeigt und damit gedemütigt wurde, habe er gewollt, dass ihm „der nötige Respekt“ entgegengebracht wird. „Er wollte den anderen zeigen, wozu er fähig ist.“

Zwar habe er im Nachgang noch den Pullover auf die Wunde gedrückt, die Erste Hilfe aber anderen überlassen und versucht, Zeugen zu überreden, das Opfer sei in eine Scherbe gefallen. Es handle sich also nicht um einen Rücktritt vom Tötungsversuch. Ihre Forderung: Der Angeklagte soll für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Angeklagter im letzten Wort: „Tut mir Leid“

Der Verteidiger hält dagegen: Die Ohrfeigen von Frauen seien für ihn als „großer Macker“ und „Zampano“ besonders erniedrigend gewesen – die eingeschränkte Frustrationstoleranz habe in der Folge zum Angriff geführt. Da die Klingenlänge aufgrund der fehlenden Tatwaffe bis zuletzt unklar blieb, könne man grundsätzlich auch nicht von einer erheblichen Wucht beim Angriff ausgehen.

„Er hat ihm keinesfalls bewusst in den Rücken gestochen“, so der Verteidiger. Die anschließend geleistete Hilfe zeige zudem, dass er „vom beendeten Versuch zurückgetreten“ sei – demnach handle es sich nicht um versuchten Totschlag, sondern um gefährliche Körperverletzung. Seine Forderung: eine zweijährige Freiheitsstrafe.

Der 19-Jährige machte in seinem letzten Wort deutlich: „Es war blöd von mir, was ich gemacht habe. Tut mir leid.“ Das Urteil wird am Montag gesprochen.