Über die Entschädigungssatzung der Feuerwehren ist unter den Nusplinger Gemeinderäten eine ausgiebige Diskussion entbrannt – letztenendes aber stimmte das Gremium einhellig dafür.
Laut Feuerwehrgesetz haben ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Erstattung der nötigen Auslagen und des Verdienstausfalls. So soll sichergestellt werden, dass sich niemand aus finanziellen Gründen gehindert sieht, Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu leisten, oder selbst finanziell benachteiligt wird.
Die letzte Anpassung der Entschädigungssätze für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Nusplingen war im Jahr 2021 erfolgt. Seither sind verschiedene Kostensteigerungen zu verzeichnen, die eine erneute Anpassung als angebracht erscheinen lassen, hieß es.
Ein unverzichtbarer Dienst für Gemeinde und Bürger
Vorgeschlagen wurde, ab 1. Januar 2025 die Entschädigung von derzeit 14 auf 16 Euro pro Einsatzstunde zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung soll dann ab dem 1. Januar auf 17 Euro pro Einsatzstunde erfolgen.
„Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nusplingen leisten durch ihren ehrenamtlichen Einsatz einen für die Gemeinde Nusplingen und das Gemeinwohl unverzichtbaren Dienst“, so Bürgermeister Jörg Alisch.
Unter den Gemeinderäten entbrannte eine umfangreiche Diskussion über das Thema: Einige sahen eine Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt äußerst kritisch.
Es bestehe die Tendenz, dass vor allem die großen Kreisstädte höhere Entschädigungssätze fordern, um den ehrenamtlichen Einsatz auch bei mehreren hundert Einsätzen pro Jahr für die Aktiven, vor allem während der regulären Arbeitszeit, genügend attraktiv zu halten, so die Kritik.
Kleinere Kommunen hätten dagegen überschaubare Einsatzzahlen. Mit den Entschädigungssätzen aus dem Jahr 2021 liege man bereits über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Manche Nusplinger Räte übten vielfache Kritik an dem Beschluss
Andere ehrenamtliche Ersthelferorganisationen – etwa das DRK in Nusplingen – bekämen jährlich nur einen Bruchteil der aktuellen Einsatzentschädigungen für einzelne Feuerwehrangehörige: Pro Einwohner werden 35 Cent, jährlich etwa 650 Euro, an die Ortsgruppe ausbezahlt.
Andere Gemeinderäte störten sich weniger an der Erhöhung, sondern vielmehr am Beratungszeitpunkt. In der vergangenen Sitzung habe man einen in der Bevölkerung nicht unumstrittenen Beschluss zur Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeugs LF10 gefasst.
Direkt in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung über höhere Einsatzentschädigungen zu beraten, sende ein falsches Signal. Alisch wies darauf hin, dass deren Anpassung zum Jahresende zwischen den Bürgermeistern und dem Kreisfeuerwehrverband vereinbart wurde.
Der als Zuhörer anwesende Feuerwehrkommandant Armin Ruß stellte klar, dass es sich bei dieser Entschädigung um eine für die Gemeinde kostenfreundliche Lösung handelt. Ohne diese hätte die Gemeinde den kompletten Lohnausfall der am Einsatz beteiligten Feuerwehrleute zu ersetzen.
Armin Ruß begrüßt auch eine Erhöhung für das DRK
Hinsichtlich der Entschädigung des DRK erklärt er, dass die Organisationen nur bedingt vergleichbar seien. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, die Entschädigungsregelungen ergeben sich aus dem Feuerwehrgesetz.
Das DRK als privater Verein müsse selbst oder über den Kreisverband, eine angemessene Regelung finden. Hier gebe es jedoch keine gesetzlichen Regelungen oder Anspruch. Er würde, so Ruß abschließend, eine wie auch immer gelagerte Erhöhung der DRK-Entschädigung grundsätzlich begrüßen.
Eine beantragte Vertagung des Tagesordnungspunktes wurde abgelehnt. Der Gemeinderat sprach sich daraufhin für die vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigungssätze aus.