Bürgermeister Thomas Haas  Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Künftig sind 20 000 statt 15 000 Euro in drei Jahren möglich / "Garant dafür, dass Flächen offen gehalten werden"

Schiltach. "Seit vielen Jahren kümmert sich die Stadt um die Förderung der Landwirtschaft", sagte Bürgermeister Thomas Haas in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Das wird auch weiterhin so bleiben: Die Zuschuss-Höchstgrenze ist von 15 000 auf 20 000 Euro in drei Jahren angehoben worden.

"Wir hatten schon in den 80er-Jahren Unterstützungsprogramme – als sonst noch niemand an so etwas gedacht hat", erinnerte Haas eingangs. Die Landwirte in Schiltach hätten mit schlechten Böden und Hangneigungen "schwere Bedingungen". Es sei der Stadt daher frühzeitig wichtig gewesen, dafür zu sorgen, "dass wichtige Talzüge offen gehalten bleiben".

Die städtischen Förderungen fallen unter die Agrar-De-minimis-Verordnung. Die kommunale Obergrenze dafür ist 2019 von 15 000 auf 20 000 Euro – gerechnet auf drei Jahre – angehoben worden, führte Haas aus. Er plädierte dafür, die neue Obergrenze auch in die städtischen Richtlinien aufzunehmen. "Wenn wir jetzt mehr fördern können, dann sollten wir das auch tun", warb der Bürgermeister.

Auch wenn "das für die allermeisten Landwirte in Schiltach keine Rolle spielt". Es gebe vor allem kleinere Nebenerwerbslandwirte, die auch die bisherige Höchstsumme nie erreicht hätten. "Hin und wieder gibt es aber doch größere Stallbaumaßnahmen. Dort kommt die Erhöhung dann vielleicht zum Tragen", erklärte er. Für die beiden großen Haupterwerbs-Landwirte in Schiltach könne die Anhebung aber sicher relevant sein, war Haas überzeugt.

Lehengerichts Ortsvorsteher Thomas Kipp erinnerte daran, dass bei der Ausarbeitung der Förder-Richtlinien darauf geachtet worden sei, "auch kleinere Betriebe zu berücksichtigen". Herausragender Punkt sei der Zuschuss für Ställe. In den vergangenen Jahren "sind bei uns zwischen fünf und sieben Ställe entstanden". Sie "sind ein Stück weit Garant dafür, dass die Landwirte weitermachen und die Flächen offen gehalten werden", so Kipp.

Der Rat stimmte der Erhöhung der Obergrenze mehrheitlich zu.

Infokasten „Förderfähig“

Unter bestimmten Voraussetzungen sind gemäß der städtischen Richtlinien diese Punkte förderfähig:

n Die Besamung von belegfähigen Rindern.

n Der Transport von Pferden, Rindern, Damwild, Schafen und Ziegen auf Weideflächen und/oder die Betreuung der Tiere während der Weideperiode.

n Der Aufbau oder die Bestandserweiterung einer Herde mit Weidetieren.

n Die Materialkosten für die Neueinrichtung, Erweiterung und Erneuerung von bestehenden Weidezäunen sowie die Anschaffungskosten mobiler Weideeinrichtungen.

n Der Neubau, Umbau oder die Erweiterung und Optimierung von Ställen zum Tierwohl sowie der den Ställen zugehörigen Nebengebäude wie Güllelager und Fahrsilo sowie die Pacht von Stellplätzen in einem über die Stadt Schiltach geförderten Stallneubau.