Landwirte müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wenn sie Äcker der Stadt Neubulach pachten wollen. Foto: © Isidro - stock.adobe.com

Die Stadt Neubulach hat die Kriterien beim Verpachten von Flächen an Landwirte neu gefasst. Das gefällt nicht allen.

Claudia und Inge Rentschler aus Altbulach erheben schwere Vorwürfe gegen die Stadt Neubulach. Der Gemeinderat regelte in seiner jüngsten Sitzung die Kriterien für das Verpachten von Flächen an Landwirte neu. Die beiden Frauen verstehen nicht, warum die Kriterien nach zwei Jahren wieder geändert wurden.

Die Landwirtsfamilie Rentschler sieht sich als Opfer: Während sie das Thema Baugebiet Vogtsäcker und den Landpachtvertrag auseinanderhalte, sei dies bei der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat nicht so, behauptet sie. „Muss ein Landwirt sich mit dem Landpachtvertrag erpressen lassen, damit die Stadt Neubulach Bauland durchgesetzt bekommt und im Gegenzug seine betriebliche Zukunftsperspektive am Ortsrand gefährden soll?“, fragen die beiden Frauen. Landwirt Michael Rentschler hat in der Nähe des Plangebiets zwei Fahrsilos und eine Maschinenhalle. Da im Ort kein Platz mehr ist, will er dort erweitern. Er fürchtet, dass durch ein Baugebiet dies nicht mehr möglich ist.

Wohnfläche benötigt

Neubulachs Bürgermeisterin Petra Schupp weist die Vorwürfe zurück: „Grundsätzlich lassen sich auch gute Regelungen oftmals noch verbessern. In diesem Fall hat das Gremium Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Gleichbehandlung von Voll- und Nebenerwerbslandwirten sowie der Bewertung ökologischer Landwirtschaft gesehen. Darüber hinaus wurde das Vergabeprozedere für den Falle einer Neuverpachtung fixiert.“ Sie versichert, dass die neuen Vergaberichtlinien für die Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke und der Bebauungsplan Vogtsäcker nichts miteinander zu tun hätten: „Die Vergabekriterien betreffen die Fläche des geplanten Baugebiets auch gar nicht.“

Von Erpressung zur Schaffung von Bauland kann laut Schupp keine Rede sein. Auf einer Pachtfläche soll das neue Baugebiet entstehen. Es sei unabhängig von vorherigen oder aktuellen Pachtkriterien bereits gekündigt worden, da hier der Bedarf an Wohnbauflächen zum Teil gedeckt werden soll. „Damit ist diese Fläche auch als ein befürchtetes ‚Druckmittel‘ ungeeignet“, fügt sie hinzu. Der Betriebssitz des Unternehmens befinde sich im Innerort und sei vom Baugebiet nicht tangiert: „Auf die in der Nähe befindliche Maschinenhalle wurde selbstverständlich planerisch Rücksicht genommen. Tatsächlich gibt es heute bereits eine Bestandsbebauung, die näher an dieser Maschinenhalle liegt, als das geplante Baugebiet.“ Zudem werfen Claudia und Inge Rentschler einen Gerichtsbeschluss auf: „Darf eine Bürgermeisterin einen gerichtlichen Beschluss (Zuspruch des Pachtvertrages für den Landwirt) übergehen beziehungsweise ignorieren.“ Dazu teilte Schupp mit, dass sie dazu wegen des Datenschutzes keine Auskunft geben dürfe. Sie stellte klar, dass die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses dem Rathaus ein Anliegen gewesen sei und eingehalten worden sei.

Die Bürgermeisterin schalte die Kommunalaufsicht ein, um den Beschluss des Gemeinderates von 2021 über die Vergabekriterien prüfen zu lassen, so Claudia und Inge Rentschler. Dieser Beschluss sei wirksam, machen sie deutlich. Schupp stelle dem Landwirt den Pachtvertrag aus und kündige ihn gleich wieder. Danach brauche die Bürgermeisterin neue Vergabekriterien, damit dieser Landwirt bei den Pachtflächen nur noch erschwert oder gar nicht mehr zum Zuge komme. Der Gemeinderat sei damit einstimmig einverstanden. Mit Blick auf den Datenschutz sei es nicht möglich, den Sachverhalt richtig darzustellen, so Schupp: „Es werden aber unterschiedliche Sachverhalte und Pachtflächen vermengt und das Urteil inhaltlich nicht richtig dargestellt.“ Im Sinne der Gleichbehandlung seien Kriterien aufgestellt worden, deren Einhaltung dem Gemeinderat wichtig sei: „Im Falle einer Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen soll nicht automatisch der bisherige Pächter den Zuschlag erhalten, sondern soll die Fläche öffentlich ausgeschrieben und nach den festgelegten Kriterien vergeben werden.“