Für mehr Tierwohl entsprechend den neuen Vorschriften und bessere Wirtschaftlichkeit steht die Überlegung im Raum, dass ein Schweinehalter seinen Stall vergrößert. Foto: Sina Schuldt/dpa

In Oberbaldingen will ein Landwirt erweitern – dieses Mal sind die Vorzeichen andere als vor einigen Jahren.

In ihren nächsten öffentlichen Sitzungen haben sowohl der Ortschaftsrat Oberbaldingen (16. Dezember) als auch der Gemeinderat Bad Dürrheim (18. Dezember) ein Thema auf der Agenda, das in gewisser Weise Erinnerungen weckt.

 

Dabei geht es um die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen in Oberbaldingen.

Das jahrelange Tauziehen um eine größere Schweinezuchtanlage, die dort im Bereich Rauhäcker entstehen sollte, ist zu den Akten gelegt worden, nachdem der entsprechende Bebauungsplan, beziehungsweise eine Veränderungssperre, als rechtssicher galt. So wurde der Bau verhindert.

Nun aber gibt es neue Vorzeichen. Ein neues Ansinnen in Sachen Schweinehaltung steht jetzt im Raum. Der Sohn des Landwirts, dessen geplanter Neubau am Standort Rauhäcker seinerzeit abgelehnt worden war, hat sich im Vorfeld eines öffentlichen Verfahrens an die Stadt gewandt, um schon frühzeitig abzuklären, inwieweit sein neues Vorhaben mitgetragen werden kann.

Bisher nur Gespräche

Einen Bauantrag des Landwirts, der den Breitenberghof zusammen mit seinen Eltern betreibt, gebe es noch nicht, Gespräche seien im Vorfeld aber schon geführt worden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die neuen Vorzeichen sind auch gesetzlicher Natur: So haben sich Vorgaben geändert, nach denen im Sinne des Tierwohls unter anderem mehr Platz pro Tier benötigt wird, geregelt etwa durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Und auch aus wirtschaftlichen Gründen sei eine Erweiterung der Produktionsgebäude für den Landwirt erforderlich, heißt es hierzu in der städtischen Mitteilung.

Angedachte Planung

Konkret geplant ist laut der Sitzungsvorlage nun – am Standort des elterlichen Betriebs – der Bau eines Deckstalls mit 364 Sauenplätzen, eines sogenannten Abferkelstalls (der Bereich, in dem Sauen ihre Ferkel bekommen und diese in den ersten Wochen aufziehen) mit 120 Plätzen, eines Ferkelaufzuchtstalls mit 2160 Ferkelplätzen und eines Güllelagers mit einem Durchmesser von 25 Metern und einer Höhe von sechs Metern.

Zum Zeitplan heißt es in der Sitzungsvorlage, dass beabsichtigt werde, 2026 einen Bauantrag einzureichen. Dieser soll als Grundlage einer Förderung des geplanten Vorhabens in Haltungsstufe vier dienen – also der zweithöchsten Stufe des deutschen Haltungskompasses im Handel. Sie steht für deutlich mehr Tierwohl.

Fraktionen wollen beraten

Die Gemeinderatsfraktionen CDU, FW, LBU, FDP und SPD haben derweil gemeinsam einen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt. Sie wollen grundsätzlich über planungsrechtliche Grundlagen für landwirtschaftliche Betriebe in Oberbaldingen beraten.

Die Verwaltung will die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen möglichen Aufstellungsbeschluss darlegen. Zudem wird Rechtsanwalt Torsten Heilshorn als juristischer Berater an der Sitzung teilnehmen. Der Freiburger Jurist hat die Stadt in den früheren Gerichtsverfahren vertreten.

„Keinen Präzedenzfall schaffen“

Der Antrag, so teilt die Verwaltung weiter mit, diene „der Prüfung der planungsrechtlichen Sicherheit sowie der festgelegten Planziele im weiteren Umgang mit Bestandsbetrieben, wie diese im Bebauungsplan Rauhäcker festgelegt wurden.“

Den Fraktionen sei es „von elementarer Bedeutung, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes zur Steuerung von Tierhaltungsbetrieben eingehalten werden und kein Präzedenzfall geschaffen wird, der diese Vorgaben untergräbt.“