Anbindehaltung ist nicht erlaubt. (Symbolbild) Foto: Countrypixel - stock.adobe.com

„Charakterlich ungeeignet“ sei Manfred Haas für die Haltung von Rindern, so das Veterinäramt Rottweil. Jetzt sagt Otto Seitz, Nachbar des Landwirts, was er von der Sache hält.

Als direkter Nachbar vom Bauernhof von Familie Haas erlebe ich seit vielen Jahren wie mit viel Energie von früh bis spät auf dem Hof gearbeitet wird. Haas Senior setzte sich gleich auf den Traktor, wenn seine Arbeit in der Metallfabrik beendet war und erledigte bis in den Abend Aufgaben auf dem Acker. Sohn Manfred kam in der Erntezeit oft erst um Mitternacht mit den Mähdrescher zurück auf den Hof. Mutter Inge hat für alle, die vorbeigingen ein freundliches Wort.

 

Im Anfang waren es meine Kinder, jetzt meine Enkel, als gerngesehene Gäste von Familie Haas, die stundenlang auf dem Bauernhof spielten, sich dort frei bewegen konnten und normalen Bauernhof mit Kühen, Kälbern, Hühnern und Pferden erleben konnten und beim Milchholen sahen sie, dass Milch nicht aus dem Kühlschrank kommt.

Ein Bauernhof stirbt

Seit 1996, als ich meine Wohnung im Eulenspiegel gekauft hatte, gab es mit den Nachbarn nie ein böses Wort, im Gegenteil, stets ein offenes Ohr, wenn Hilfe und Unterstützung gebraucht wurde.

Seit einer Woche herrscht auf dem Hof gespenstische Ruhe und fast Totenstille. Ein Bauernhof stirbt. Aus Gründen des Tierwohls und wegen der Anbindehaltung wurde Familie Haas die weitere Rinderhaltung untersagt. Ist über das Wohl der Familie Haas von den Behörden in gleicher Weise nachgedacht?

Mit Augenmaß entschieden?

Hat das Landratsamt Rottweil hier mit Augenmaß entschieden? Gab es nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ genügend Unterstützung bei der teuren Finanzierung beim Umbau des Stalls?

Warum wurde nicht gemeinsam eine Lösungen entwickelt, wie ein kurzes Stück Wegerecht erworben werden kann, damit die Kühe vom Stall direkt auf die große Wiese hinter dem Hof von Haas laufen können?

Ich kenne Manfred Haas seit vielen Jahren als sensiblen und hilfsbereiten Nachbarn und kann vom menschlichen Standpunkt nicht nachvollziehen, warum in diesem Fall die Behörden eher auf Kontrolle der Missstände, als auf Kooperation mit Familie Haas und auf Hilfen zur Erhaltung des Bauernhofs gesetzt haben.

Ein Hoffnungszeichen

Doch vielleicht gibt es noch Hoffnung für die Weiterexistenz des Hofes, wenn die Behörden eine Übergangsfrist von zehn Jahren einräumen, wie im 2024 reformierten Tierschutzgesetz festgelegt wurde.

Und noch ein Hoffnungszeichen. Nach einem Gespräch mit dem oberen Nachbarn wurde von ihm glaubhaft versichert, dass er bereit wäre, einen Durchgang für die Kühe von Haas über sein Grundstück zu erlauben, damit sie vom Stall die große Wiese erreichen können.

Otto Seitz, Zimmern-Flözlingen

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