Manfred Haas: Auf Anordnung des Veterinäramts muss der Flözlinger Landwirt seine Ställe räumen. Foto: Marcel

Das Amt hat es so verfügt: Landwirt Manfred Haas muss bis zum 2. Mai seine Ställe räumen. Was ihm dann noch bleibt außer Existenzängste?

Der Flözlinger Landwirt deutet mit einem traurigen Lächeln auf die Kälberstricke, die am Stalltor hängen. Vom Ackerland, das ihm gehört, kann er nicht leben. Das reicht nicht aus. Ebenso wenig von den Wiesen, denn das Heu bringt nicht genug Geld ein, dass sich das Mähen und Trocknen rentieren würde. Und mehr Hühner zu halten, das geht auch nicht. Der Markt hierzulande sei gesättigt.

 

Die Familie Haas lebt hauptsächlich von der Milch und dem Fleisch der Rinder. Die Kartoffeln und die Eier, die man auch ab Hof kaufen kann, sind ein Zubrot.

Im Herbst 2020 landete Manfred Haas in den Schlagzeilen, die Soko Tierschutz hatte schwere Missstände in seinem Schweinestall aufgedeckt. Das bereut Haas bis heute. Er war anschließend lange in einer Klinik – ein schwerer Burn-out. Aber danach hat er weiter gemacht, als einer der wenigen Vollzeit-Landwirte, die es in der Gegend noch gibt.

Doch damit ist nun wohl Schluss. Die Existenz der fünfköpfigen Familie hängt an den Tieren. Mehr Ackerland kann er nicht bewirtschaften, denn die Wiesen sind geschützt, umbrechen darf er sie nicht.

Woran sich das Veterinäramt stört: Dass die 17 Milchkühe in Anbindehaltung im Stall stehen. Damit sei Haas „charakterlich ungeeignet“ für die Haltung der Tiere. Ein Vorwurf, der den 51-Jährigen besonders hart trifft. Auch deshalb, weil er die Pläne für den Umbau seines ehemaligen Schweinestalls bereits hat. Auch die Baugenehmigung liegt vor. Dann könnten auch die Milchkühe raus, ohne angebunden zu sein.

„Die Anbindehaltung gefällt mir ja auch nicht“, betont Manfred Haas. Doch im Stall am Haus gehe es aus Platzgründen nicht anders, und auf die Weide lassen könne er sie von dort aus nicht, weil ihm die angrenzenden Grundstücke nicht gehören.

Einen gebrauchten Melkstand hat er bereits angeschafft. Eigentlich sollte der Umbau losgehen. Doch nach dem Brief aus dem Landwirtschaftsamt hat er die Baupläne auf Eis gelegt – ohne Rinder braucht er auch keinen umgebauten Stall.

Ebenso auf Eis liegen nun die Pläne der beiden Stiefsöhne, ihre landwirtschaftliche Ausbildung abzuschließen und in den Familienbetrieb einzusteigen, ihn eines Tages zu übernehmen.

Von Seiten der Behörde ist wenig zu erfahren. Zu einem laufenden Verfahren könne man keine Auskunft geben, schreibt Pressesprecherin Andrea Schmider auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Es sei ein Rinderhalteverbot verfügt worden, ja, ein solches könne ausgesprochen werden, wenn der Landwirt gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoße und damit das Wohl der Tiere ernsthaft gefährde. Also die Tiere vernachlässige, unzureichend füttere, sie nicht vom Tierarzt versorgen lasse oder sie nicht artgerecht halte, trotz mehrfacher Auflagen und Hinweise. Oder eben wegen Missständen, die das Leben der Tiere gefährden.

Die Familie Haas lebt hauptsächlich von der Vermarktung der Milch und des Fleisches der Rinder. Foto: Marcel

Die Anbindehaltung gehört noch nicht dazu. Sie ist zwar ganzjährig verboten, doch die Kühe von Manfred Haas werden immer nur während der Melkperiode angebunden. Die dauert sechs bis acht Monate, danach dürften sie in einen offenen Stall, wo sie sich frei bewegen könnten. Zudem hat das 2024 reformierte Tierschutzgesetz eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt. Die würde Haas gern einhalten, würde gerne gleich mit dem Umbau loslegen. Doch nun mache es ja keinen Sinn mehr, so der frustrierte Landwirt.

Haas vermutet, dass man ihm ganz gezielt das Leben schwer macht, ihn auf dem Kieker hat. Deshalb trifft ihn der Vorwurf, charakterlich ungeeignet zu sein, besonders hart. Erst vor ein paar Tagen sei er zum 110. Mal zum Blutspenden gegangen, sagt Haas. Und andere Landwirte im Kreis hielten ihre Tiere ebenfalls noch angebunden – es sei ja, eben, auch noch nicht verboten. Ein Kollege, sagt Haas, habe seine 700 Schweine nach einem Stromausfall nicht versorgt, alle seien verendet. Dennoch dürfe dieser Landwirt weiter Schweine halten. Ihm selbst habe der Milchprüfring eben erst 69 von 80 möglichen Qualitätspunkten bescheinigt.

Und dann ist da auch noch die Tatsache, dass es seinen Kälbern vergleichsweise gut gehe: Sie dürften nach der Geburt eine Woche bei der Mutter bleiben. Erst danach würden sie getrennt und die Mutter werde wieder gemolken. Das machten nur wenige seiner Kollegen, meist würden Mutterkuh und Kalb gleich nach der Geburt getrennt, betont Haas. Auch bekämen die Tiere von Mai bis Oktober frisches Grünfutter von den Wiesen. So ganz hat Haas die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass das Amt ihm die Rinder vielleicht doch lässt.

Schwalben verlassen oft die Ställe, wenn die Tierhaltung aufgegeben wird. Foto: Marcel

Und wenn nicht? Haas schüttelt ratlos den Kopf. Einen Plan B hat er nicht. Und der Landkreis Rottweil demnächst möglicherweise einen landwirtschaftlichen Betrieb weniger. Und mit den Schwalbennestern, von denen es im Stall ganz viele gibt, wird es dann wohl auch vorbei sein, das weiß Haas von Kollegen, die die Tierhaltung aufgegeben haben – die Schwalben waren dann auch weg. Aber das ist im Moment sein geringstes Problem.