Nach Kritik am Hebesatz der Grundsteuer A beschließt der Gemeinderat die Senkung auf 550 Prozent. Für den Haushalt bedeutet das rund 25.000 Euro weniger Einnahmen.
In Efringen-Kirchen liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen bei 700 Prozent. Dieser Wert gilt im regionalen Vergleich als hoch, weshalb die Fraktion FDP/Freie Bürger in der Januar-Gemeinderatssitzung eine Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 550 Prozent für das Jahr 2026 beantragt hat. Dies entspräche einer Verminderung der Grundsteuer A um 21,5 Prozent. Viele umliegende oder nahe Gemeinden setzen niedrigere Sätze an, so liegt Auggen bei 380 oder Bad Krozingen bei 400 Prozent.
Die Gemeinde Efringen-Kirchen verfolgte mit der Grundsteuerreform 2025 das Ziel der Aufkommensneutralität: Die Gesamteinnahmen der Gemeinde sollten in etwa gleich bleiben. Da sich die Messbeträge durch die neue Bewertung in Baden-Württemberg stark verändert haben, mussten die Hebesätze entsprechend angepasst werden. Bei der Grundsteuer A haben die neuen Messbeträge zu einem Hebesatz geführt, der nun von einigen als überhöht wahrgenommen wird.
„Das ist eine total ungerechte Erhebung von Steuern“, sagt Heinz Kaufmann (FDP/Freie Bürger) in der jüngsten Sitzung. Er ist Kreisvorsitzender des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands und selbst Landwirtschaftsmeister auf dem Seebodenhof, den er 1981 von seinen Eltern übernommen hat.
Er empfindet dies als unfair, landwirtschaftlichen Grundstücken gegenüber. Im Gegensatz zur Grundsteuer A ist der Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke mit 265 Prozent in Efringen-Kirchen eher moderat angesetzt.
Rechnungsamtsleiterin Daniela Wenk räumte in der Gemeinderatssitzung ein, dass im Vorfeld der Grundsteuerreform die Ergebnisse zur Ermittlung des voraussichtlichen Grundsteuermessbetrags bei der Grundsteuer A „sehr vage“ waren.
Nach den damaligen Zahlen hätte sich mit dem Hebesatz von 700 Prozent ein aufkommensneutrales Ergebnis von rund 95 000 Euro ergeben. So sei auch im Haushaltsentwurf 2026 der Ansatz aus den Vorjahren mit eben dieser Summe beibehalten worden.
Tatsächlich fällt das Ergebnis durch die Reform nun mit 119 000 Euro aber höher aus als geplant. Eine Hebesatzsenkung würde das Aufkommen wieder auf etwa 95 000 reduzieren, also jährlich rund 25 000 Euro weniger Einnahmen im Gemeindehaushalt bedeuten.
Entlastungseffekt begrenzt
In der Beschlussvorlage weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Senkung zwar möglich, jedoch mit spürbaren Einnahmeverlusten, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und nur begrenztem Entlastungseffekt für die meisten Steuerpflichtigen verbunden wäre.
Bei einer Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer auf 550 Prozent entstünden einmalige Verwaltungskosten von etwa 2400 bis 2800 Euro und ein erheblicher Mehraufwand durch das Verschicken neuer Bescheide und einem steigenden Aufkommen an Rückfragen, erklärt Wenk.
Verwaltung: Mehrheit zahlt geringe Beträge
Die Mehrheit der Steuerpflichtigen zahle zudem geringe Beträge, die häufig unter zehn Euro lägen. Nur wenige würden die Entlastung tatsächlich „spürbar“ merken, heißt es in der Vorlage. Der größte Teil der Steuerlast liege bei einer kleinen Gruppe von Zahlern.
Insgesamt signalisierte die Verwaltung Skepsis, ob der Nutzen der Steuersenkung im Verhältnis zu Aufwand, Kosten und Mindereinnahmen steht. Sie forderte das Gremium auf, Kosten, Aufwand und Nutzen der beantragten Steuersenkung sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Verwaltung mit Senkung des Hebesatzes beauftragt
Gemeinderat Kaufmann erklärte, dass es den Weinbau gerade hart treffe, was nicht förderlich sei. Und auch Claudia Scheurer (FDP/Freie Wähler) zeigt sich überzeugt: „Die Erhöhung hat zu einer steuerlichen Belastung geführt.“
Deshalb spricht sie sich für einen Änderung aus. Der Gemeinderat beschloss den Antrag der FDP einstimmig und beauftragte damit Verwaltung, die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 550 Prozent vorzubereiten. Der Beschluss der geänderten Satzung ist dann im Februar geplant.