Etwa fünf Jahre nach der Landtagswahl 2021 sind die Wähler auch in St. Georgen wieder dazu aufgerufen, zur Wahlurne zu schreiten. (Archivfoto) Foto: Marc Eich

Mit großen Schritten rückt die Landtagswahl am 8. März näher. Die Stadtverwaltung St. Georgen bereitet sich vor – und auch Wahlberechtigte müssen nun gegebenenfalls aktiv werden.

Nicht mehr ganz einen Monat, dann wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Wie vielerorts laufen auch in der Bergstadt die Vorbereitungen auf Hochtouren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den anstehenden Wahlsonntag am 8. März in St. Georgen.

 

Wann und wo kann in St. Georgen gewählt werden?

Die Wahllokale sind in St. Georgen am Sonntag, 8. März, zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Welchem Wahlbezirk sie zugeteilt sind, erfahren Wahlberechtigte auf ihrer Wahlbenachrichtigung, welche sie nach Angaben der Stadtverwaltung bereits postalisch erhalten haben sollten. Für die Wahl sind neben vier Briefwahlbezirken 15 allgemeine Wahlbezirke eingerichtet – davon zwei in Peterzell, je einer in Oberkirnach, Langenschiltach und Brigach sowie die restlichen in der Kernstadt.

Wie die Stadtverwaltung in einer Mitteilung schildert, müssen sowohl die Wahlbenachrichtigung als auch ein Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass – zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitgebracht werden.

Wie viele Personen dürfen in St. Georgen wählen?

Am Wahlsonntag sind nach Angaben aus dem Rathaus insgesamt 8943 St. Georgener wahlberechtigt. Von ihnen sind 510 Personen erstmals zur Wahl aufgerufen.

Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle Deutschen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten im Bundesland leben. Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – sogenannte Unionsbürger – mit Wohnsitz in Baden-Württemberg sind im Unterschied zur Europawahl und den Kommunalwahlen nicht wahlberechtigt.

Wahlberechtigt, aber noch keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten – was sollte man tun?

Wer bislang noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, dass er bei der Landtagswahl wahlberechtigt ist, sollte jetzt handeln, teilt die Stadtverwaltung mit. Betroffene sind aufgerufen, sich mit dem Bürgerservice, Zimmer A 01 im Rathaus, Gewerbehallestraße 1 bis 3, in Verbindung zu setzen. Der Bürgerservice ist zu seinen Öffnungszeiten telefonisch unter 07724/870 erreichbar.

Wie viele Helfer sind bei der Landtagswahl im Einsatz?

Damit am Wahltag von der Stimmabgabe bis zur Auszählung alle Rädchen richtig ineinander greifen, sind eine Menge Helfer vonnöten – auch in St. Georgen. Etwa 130 Personen sind nach Angaben der Stadtverwaltung rund um die Landtagswahl als Wahlhelfer im Einsatz.

Wie kann Briefwahl beantragt werden?

Wer nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, um seine Stimme abzugeben, kann stattdessen die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Dieser kann ausgefüllt und unterschrieben ans Rathaus zurückgeschickt werden.

Alternativ kann ein Wahlschein auch ohne Verwendung des Vordrucks persönlich, schriftlich oder online unter www.st-georgen.de/wahlen bei der Verwaltung beantragt werden. Durch einen QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gelangt man ebenfalls zum Online-Antrag.

Die Briefwahl-Unterlagen werden per Post verschickt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt.

Bis wann ist ein Antrag auf Ausstellung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen möglich?

Wahlscheinanträge können bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, beim Bürgerservice, Zimmer A 01 im Rathaus, Gewerbehallestraße 1 bis 3, oder online gestellt werden. Bei elektronischer Beantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen noch per Post versandt werden müssen, gibt die Stadtverwaltung zu bedenken.

Eine Verlängerung dieser Frist gilt nach Angaben der Verwaltung „im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht“. Dann ist ein Antrag auf Briefwahl noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen wo vorliegen?

Für die Briefwahl gilt dieselbe Frist wie für die Stimmabgabe im Wahllokal: Die Unterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahltag im Briefkasten des Rathauses, Gewerbehallestraße 1 bis 3, vorliegen.

Noch Fragen offen?

Näheres
Weitere Infos zur Wahl gibt es unter www.st-georgen.de/wahlen, beim Bürgerservice unter Telefon 07724/870 oder beim Wahlamt unter Telefon 07724/8 71 49.