Benachrichtigungen in den nächsten Tagen. Verschiedene Wege führen zur Briefwahl. Wahl unter Pandemie-Bedingungen.
Am Sonntag, 14. März, findet die Wahl zum 17. Landtag in Baden-Württemberg statt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt sowie mindestens seit drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt.
Nagold - Wer wahlberechtigt ist, erhält nach Angaben der Stadt Nagold in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Wer meint, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis Montag, 15. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Kontaktdaten siehe Info).
Wahl unter Pandemie-Bedingungen
Die Landtagswahl wird unter Pandemie-Bedingungen stattfinden. In den Wahllokalen wird mit medizinischen Masken und unter Einhaltung der Abstandsregelungen gewählt werden können.
Wer lieber Briefwahl machen will, kann diese auf verschiedene Weise beantragen.
Unter www.nagold.de
Für den Antrag wird die Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer benötigt. Sie ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte QR-Code führt direkt auf die Internetseite mit dem Briefwahlantrag.
Per E-Mail
Die Briefwahl kann auch durch eine formlose E-Mail an wahlamt@nagold.de beantragt werden. Zur Identifizierung werden der Name, das Geburtsdatum sowie die Adresse des Antragstellers benötigt.
Schriftlich
Um die Briefwahl per Post zu beantragen, kann der vorgedruckte Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Er wird in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Nagold, Wahlamt, Marktstraße 27, 72202 Nagold geschickt. Er kann auch im Rathaus abgegeben werden.
Persönlich
Wer Briefwahl persönlich im Wahlamt beantragt, kann auch gleich vor Ort in einer im Rathaus aufgestellten Wahlkabine wählen. Notwendig hierfür ist der ausgefüllte Wahlscheinantrag auf der Wahlbenachrichtigung. Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person mitnehmen will, braucht dazu eine Vollmacht. Auch diese kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden.
Das Wahlamt befindet sich im Nagolder Rathaus, in Zimmer 211; Telefon: 07452/681-350
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Freitag von 8 bis 12.30 Uhr