Alexander Gräff will am 8. März das Direktmandat für die AfD im Wahlkreis Hechingen-Münsingen holen. Foto: Ralph Bausinger

Alexander Gräff (Wahlkreis 61) wirbt mit „Freistellung“ um Spenden auf sein PayPal-Konto. Ist das erlaubt?

Der AfD-Landtagskandidat im Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen, Alexander Gräff, hat auf seinen öffentlichen Facebook- und Instagram-Seiten zu Spenden für seinen Wahlkampf aufgerufen.

 

In den am 10. Februar um 23.37 Uhr veröffentlichten Posts schreibt er unter anderem: „Ich bin aktuell voll berufstätig und gehe meiner normalen Arbeit nach. Gleichzeitig stehen die Landtagswahlen direkt bevor – eine extrem wichtige Phase für unseren Wahlkampf. Mein Arbeitgeber hat mich für diese entscheidenden Wochen vor der Wahl freigestellt, das heißt, ich bekomme für die Zeit, die ich jetzt intensiv in den Wahlkampf investiere, keinen Lohn.“

Sprich: Er nimmt unbezahlten Urlaub. Daher bittet der im Mobilitätspark des Pfronstetter Unternehmens Paravan Angestellte um finanzielle Unterstützung über ein privates PayPal-Konto. Als Verwendungszweck soll angegeben werden: „Spende zur Unterstützung des persönlichen Wahlkampfs von Alexander Gräff bei der LTW BW 2026 – Freistellung/Materialkosten.“

Spenden werden nicht über Wahlkampfbüro abgewickelt

Er bitte darum, weil er in diesem und zur Hälfte des kommenden Monats keinen Lohn bekomme, bestätigt er auf Nachfrage dieser Zeitung. Die Spenden werden nicht über ein offizielles Wahlkampfbüro abgewickelt, sollen aber „beim Finanzamt und über den Steuerberater bei allen zuständigen Stellen eingereicht werden“.

Verwendet werden sollen die Mittel, um den Lohnausfall aufzufangen und Kosten, die er in Eigenregie stemmt, zu minimieren. „Das Budget der AfD ist nicht unerschöpflich“, sagt der Trochtelfinger. Zwar bekomme er Plakate gestellt, doch müsse er – auch aufgrund mutwilliger Zerstörung solcher – nachordern und auch auf eigene Rechnung Goodies wie Meterstäbe, die er verteilen möchte, bestellen.

Wahlkampf sei mit Arbeit nicht mehr vereinbar gewesen

Warum er diesen Weg geht, erläutert er so: „Ich bin sehr spät gewählt worden, mir fehlt ein halbes Jahr zum Wahlkampf.“ Er wolle diesen nicht nur betreiben, um es gemacht zu haben, sondern um zu gewinnen und etwas zu bewegen. Das sei mit der Arbeit nicht mehr vereinbar gewesen.

Anfangs hat Gräff es versucht, doch zum einen habe man den Kopf nicht für die Arbeit frei, und zum anderen sei er in vielen Themen „nicht drin“ und müsse sich einarbeiten. Es sei noch nicht viel eingegangen, doch stehe für ihn fest: „Wenn ich im Landtag sitze und Geld verdiene, zahle ich allen, die mich unterstützt haben, ihren Anteil wieder zurück.“

Rein rechtlich bewegt sich dieser Aufruf in einer Grauzone. Ein Landtagskandidat darf zwar Spenden sammeln, doch unterliegen diese den strengen Regeln des Parteiengesetzes (§ 25 PartG). Somit müssen die Gelder über die Partei oder ein offizielles Wahlkampfkonto abgewickelt beziehungsweise transparent aufgezeichnet werden.

Parteiengesetz, Steuerrecht und Transparenzpflicht

Privat vereinnahmte Spenden könnten gegen das Parteiengesetz, das Steuerrecht und die Transparenzpflichten verstoßen. Der im Verwendungszweck angegebene Hinweis „Freistellung/Materialkosten“ deutet zudem darauf hin, dass ein Teil des Geldes für persönliche Zwecke genutzt werden könnte, was rechtlich heikel ist.

Das Landratsamt Reutlingen als Sitz des Kreiswahlausschusses und der Kommunalaufsicht wollte sich diesbezüglich nicht abschließend äußern. Auch das offizielle Statement des Landeswahlausschusses, der unter dem Innenministerium Baden-Württemberg angesiedelt ist, lag zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht vor und wird nachgereicht.​

Darüber hinaus sorgt Alexander Gräff mit seinen Social-Media-Auftritten, die mitunter an Comedy-Kanäle erinnern, immer wieder für Aufmerksamkeit. In einem Video hält er einen Wahlflyer der CDU in die Kamera und kritisiert, gleich einem Fasnetsscherz, Mitbewerber scharf, wobei er sie mit Hausierern vergleicht. In einem weiteren Beitrag bezeichnet er Cem Özdemir als „Undercover-Grünen“ und unterstellt, dieser würde sich für seine Partei schämen und wolle seine Zugehörigkeit verheimlichen. Zwar fehlt auf dem Wahlplakat des Politikers tatsächlich das Parteilogo, dennoch ist der gebürtige Bad Uracher als Spitzenkandidat seiner Partei landesweit präsent und bekannt.