Bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigung kam es in Furtwangen zu Problemen. Foto: Lars Druve

Die Landtagswahl steht kurz bevor. Die Stadtverwaltung Furtwangen bereitet sich vor – doch bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigung kam es zu Problemen. Was müssen Bürger beachten?

Nicht mehr lange bis in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt wird. Auch in Furtwangen werden Wahllokale vorbereitet und Helfer eingeteilt. Doch bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen kam es zuletzt zu Problemen. Mehrere Bürger berichten von verspäteter oder bislang ausgebliebener Post. Bis zum 15. Februar hätten die Wahlbenachrichtigungen ankommen müssen.

 

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wurde zentral über das kommunale Rechenzentrum Komm-One an einen externen Dienstleister vergeben. Nach Angaben der Stadtverwaltung hat die Kommune selbst keinen Einfluss auf die Zustellung.

Nachdem sich Bürger verstärkt mit Fragen an die Verwaltung gewandt hatten, nahm die Stadt Kontakt mit dem Rechenzentrum auf. Dort sei das Problem bereits bekannt gewesen, da auch andere Kommunen betroffen seien. Komm-One stehe hierzu im Austausch mit dem beauftragten Dienstleister.

Auf der Homepage der Stadt sowie auf den Social-Media-Kanälen oder direkt beim Bürgerbüro unter 07723/93 91 45 können sich Bürger informieren. Bei Bedarf kann im Bürgerbüro eine Wahlbenachrichtigung ausgestellt werden. Zur Stimmabgabe im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung allerdings nicht notwendig, gibt die Stadt bekannt. Wichtig für die Stimmabgabe ist der Eintrag im Wählerverzeichnis sowie ein gültiger Personalausweis.

Neun Wahlbezirke

Furtwangen ist für die Wahl in insgesamt neun allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Das jeweils zuständige Wahllokal ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung vermerkt. Wer die Benachrichtigung nicht erhalten hat und nicht weiß, welchem Wahllokal er zugeteilt ist, kann sich beim Bürgerbüro melden. An der Einteilung der Wahllokale hat sich im Vergleich zu den vergangenen Wahlen nichts geändert. Jeder Teilort Furtwangens hat jeweils ein Wahllokal, die Kernstadt hat fünf.

Gewählt werden kann am Sonntag, 8. März, von 8 bis 18 Uhr im jeweiligen Wahllokal oder vorab per Briefwahl.

6200 Wahlberechtigte

In Furtwangen sind rund 6200 Bürger wahlberechtigt, darunter sind rund 370 Erstwähler. Bei der vergangenen Landtagswahl im Jahr 2021 lag nach Angaben der Stadtverwaltung die Wahlbeteiligung bei 61,7 Prozent, was damals rund 3850 abgegebenen Stimmen entsprach. Für einen reibungslosen Ablauf am Wahltag sind etwa 80 Wahlhelfer im Einsatz.

Rund um die Briefwahl

Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann den Wahlschein persönlich im Bürgerbüro in der Friedrichstraße 4 beantragen. Alternativ ist dies schriftlich per E-Mail unter buergerbuero@furtwangen.de, per Post an die Adresse Marktplatz 4, 78120 Furtwangen im Schwarzwald oder online über die städtische Homepage möglich. Die Frist endet am Freitag, 6. März, um 15 Uhr.

Der rote Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 8. März, 18 Uhr, beim Rathaus Furtwangen, Marktplatz 4, eingehen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.