Erstmals sind es zwei Stimmen, die entscheiden. Gewählt werden der Direktkandidat und die Partei.
Bei der Landtagswahl am Sonntag dieser Woche, 8. März, sind so viele Bürger wahlberechtigt wie nie zuvor: Nach Angaben des statistischen Landesamts sind 7,7 Millionen Menschen aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Grund für die hohe Anzahl der Wähler ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
Zwei Stimmen
Die zweite wesentliche Neuerung – die auf dem Wahlzettel am offenkundigsten ins Auge fällt – ist das Zwei-Stimmen-Wahlrecht. Die Bürger wählen deshalb einen Kandidaten und mit der zweiten Stimme eine Partei. Der Kandidat, der in einem der 70 Wahlkreise die meisten Stimmen hat, zieht in den Landtag ein. Aktuell sind dies im Wahlkreis Hechingen-Münsingen Cindy Holmberg (Grüne) und im Wahlkreis Balingen Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).
Anders als 2021
Bei der Landtagswahl 2021 hatten die Wähler nur eine Stimme, mit der sie zum einen den Direktkandidaten bestimmten und zum anderen den Anteil der Sitze im Landtag. Gab es weniger Direktmandate, als der Partei zustanden, zogen die Zweitmandate. Diese haben im Wahlkreis Hechingen-Münsingen bisher Manuel Hailfinger (CDU), Rudi Fischer (FDP) und Joachim Steyer (AfD); im Wahlkreis Balingen ist es Hans-Peter Hörner (AfD).
Zweitstimme für Partei
Bei der Wahl am Sonntag ist es nach wie vor so, dass der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis den Platz im Parlament sicher hat – somit sind 70 Direktmandate zu besetzen. Neu ist die Zweitstimme, mit der eine Partei gewählt wird. Die prozentualen Anteile der Zweitstimmen am Gesamtergebnis definieren die Anzahl der Sitze im Landtag (erhält eine Partei 30 Prozent der Stimmen, erhält sie 30 Prozent der Sitze im Landtag, ausgehend von 120 Sitzen).
Ausgleichsmandate
Nun kann es aber vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund des Anteils an Zweitstimmen Sitze zustehen. Diese aufgrund der Erststimmenergebnisse zusätzlichen Sitze sind die Überhangmandate. Die jeweils anderen Parteien erhalten in diesem Fall Ausgleichsmandate: Diese stellen sicher, dass der prozentuale Anteil an den Sitzen laut Zweitstimmenergebnis gewahrt bleibt.
Je höher desto besser
Gewinnt eine Partei beispielsweise keinen einzigen Wahlkreis, stehen ihr laut Zweitstimmen aber Sitze zu, werden diese ebenfalls anhand der Liste von oben nach unten besetzt. Die Liste legt fest, in welcher Reihenfolge die Kandidaten in den Landtag einziehen: Je höher ein Kandidat in der Liste steht, desto besser die Chancen auf ein Mandat.