Was tun, wenn man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat? (Symbolfoto) Foto: Andreas Lischka/Pixabay

Am 14. März wird gewählt - und um zu wissen, dass man wahlberechtigt ist, bedarf es einer Wahlbenachrichtigung. Doch was passiert, wenn diese aus Versehen im Müll landet. Oder, wie einige Albstädter monieren, sie bei der Zustellung vergessen wurden?  

Albstadt - In der Landeswahlordnung ist festgelegt, dass die Wahlbenachrichtigung spätestens am 21. Tag vor der Wahl zugestellt sein muss. Im Fall der Landtagswahl 2021 ist dieser Stichtag der 21. Februar. Doch einzelne Haushalte in Albstadt haben laut eigener Aussage bis zum 25. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Betroffen wären demnach zwei Haushalte in Ebingen und jeweils einer in Pfeffingen und Onstmettingen. Alle Betroffenen versichern, dass sie an ihrer aktuellen Adresse korrekt gemeldet sind und in der Vergangenheit auch Wahlunterlagen bekommen hätten.

Ging da etwas schief? Er könne sich das beim besten Willen nicht erklären, meint der Wahlbeauftragte der Stadt Albstadt, Frank Märkle. "Wir greifen auf städtische Austräger zurück, damit die fristgerechte Zustellung gewährleistet ist." Es gebe zwar Ausnahmen, wo eine Zustellung etwa wegen eines fehlenden Briefkastens nicht möglich war, dies sei aber die Minderheit. Außerdem versuche die Stadt dann, die betroffenen Personen auf anderem Weg zu erreichen.

Wählen gehen auch ohne Benachrichtigung möglich

Märkle erklärt, er könne in Rücksprache mit den Zustellern nicht nur prüfen, ob eine Wahlbenachrichtigung zugestellt worden sei. Sondern auch, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit. Laut einer Mitteilung der Stadt vom Freitag, 26. Februar, sind alle Benachrichtigungen zugestellt worden. Doch wo sind die verschwundenen Briefe dann abgeblieben? Das dürfte sich schwerlich aufklären lassen. Möglich sei es natürlich auch, so Frank Märkle, dass sie in den Haushalten versehentlich im Altpapier gelandet seien.

Doch wo auch immer die amtlichen Benachrichtigungen abgeblieben sind -  was ist nun mit denjenigen, die ohne dastehen? Dürfen sie bei der Landtagswahl am Ende nicht wählen gehen? Landeswahlleiterin Cornelia Nesch beruhigt. Bürger ohne Wahlbenachrichtigung könnten sich "mit der Gemeinde in Verbindung setzen oder bis zum 16. Tag vor der Wahl Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen". Nesch betont, dass auch der Antrag auf Briefwahl ohne Wahlbenachrichtigung gestellt werden könne. Paragraf 19 Absatz 1 Sätze 1 bis 4 der Landeswahlordnung lauten "Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich beim Bürgermeister beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig."

Bei Fragen hilft das Wahlamt

In der Mitteilung der Stadt Albstadt heißt es: "Sollte Ihnen die Wahlbezirks- und Wählernummer nicht vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail zu beantragen (wahlamt@albstadt.de). Hierbei müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Nicht möglich ist die Antragstellung hingegen per Telefon oder SMS."