Guido Wolf ist dagegen, die für 2016 beschlossene Trennung von Amt und Mandat wieder zu kippen. Foto: dpa

Trennung von Amt und Mandat bleibt: Landtagspräsident reagiert skeptisch auf Vorstoß zur Korrektur der Parlamentsreform.

Stuttgart/Balingen - Der Vorstoß des CDU-Landtagsabgeordneten und Landrats des Zollernalbkreises, Günther-Martin Pauli, zu einer Korrektur der Parlamentsreform hat am Montag vielfache Reaktionen hervorgerufen. Landtagspräsident Guido Wolf (CDU, Tuttlingen) zeigte zwar Verständnis für Paulis Begehren, die für 2016 beschlossene Trennung von Amt und Mandat im Parlament wieder zu kippen. Zugleich verwies Wolf aber darauf, dass die Parlamentsreform mit großer Mehrheit so beschlossen worden sei. "Dieses Thema wird immer mal wieder von einzelnen Personen diskutiert. Ich sehe derzeit aber keine Massenbewegung, diesen Punkt noch einmal aufzurufen", sagte Wolf unserer Zeitung.

Pauli, der von der Neuregelung selbst betroffen wäre, hatte am Wochenende gegenüber unserer Zeitung den Beschluss infrage gestellt und von einem "historischen Fehler" gesprochen. Sollte es dabei bleiben, gehe dem Landtag "sehr viel kommunalpolitische Erfahrung verloren". Der Landrat aus Balingen hatte deshalb angekündigt, einen fraktionsübergreifenden Vorstoß zu prüfen, um die damalige Entscheidung zu korrigieren. Dafür erhielt er Unterstützung unter anderem vom SPD-Landtagsabgeordneten und OB von Waghäusel, Walter Heiler.

Aus Sicht von Wolf wird es für solche Überlegungen derzeit wohl aber keine Mehrheiten im Landtag geben. "Die Abgeordneten haben sich auf die Neuregelung ab 2016 eingestellt, das wird man nun umsetzen." Er räumte ein, dass er es "immer als Vorteil" gesehen habe, wenn Abgeordnete aus anderen Berufen, gerade auch aus der Kommunalpolitik, ihre Erfahrungen in die Landtagsarbeit einbringen.

Ziel des damaligen Beschlusses sei es gewesen, Gesetzgebung und Verwaltung künftig klar zu trennen, so die Gewaltenteilung zu stärken und Interessenkonflikte zu vermeiden. Alle vier im Landtag vertretenen Parteien hatten 2008 beschlossen, dass ab der Landtagswahl 2016 Amtsträger wie Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Beamte wie Schulleiter oder Lehrer, aber auch Personen, die unter der Kontrolle des Landes stehen, nicht mehr dem Landtag angehören dürfen.

In den anderen Landtagsfraktionen wurde Paulis Vorstoß gestern skeptisch gesehen. Auch wenn bei der SPD ebenfalls Landtagsabgeordnete von der Reform betroffen sind und nicht mehr zur Landtagswahl 2016 antreten dürfen, wollte sich die Fraktionsspitze nicht zu der Thematik äußern. Die Landtags-FDP erteilte den Überlegungen des CDU-Parlamentariers eine Absage. "Es gab eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema ›Landtagswahlrecht‹, in der monatelang beispielsweise um die Frage gerungen wurde, wie der Frauenanteil im Landtag erhöht werden kann", sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Dass die Thematik "Unvereinbarkeit" dort eingebracht worden wäre, sei ihm nicht bekannt.