Anträge, Auskünfte, Genehmigungen: Viele Anliegen können Bürger über die Homepage des Landratsamtes bereits digital erledigen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Wir haben beim Landratsamt nachgefragt.
Das Wort Digitalisierung taucht immer wieder und in allen Bereichen auf. Behörden und Unternehmen sind dabei, Angebote und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie bequem vom Kunden online bearbeitet werden können. Wir haben nachgefragt, wie weit das Landratsamt in Balingen an dieser Stelle ist.
Wie ist der aktuelle Stand bei den Online-Diensten – wie viele und welche Dienste können Bürger aktuell bereits online über den digitalen Weg bearbeiten?
„Mittlerweile stehen rund 70 digitale Angebote und Dienstleistungen zur Verfügung. Laufend kommen neue hinzu“, informiert Steffen Maier, Pressesprecher beim Landratsamt. Die aktuelle Übersicht findet man auf der Homepage des Landratsamtes.
Dazu gehören eigene Angebote wie zum Beispiel das Online-Bewerberportal Check-in, die Abfall-App mit dem digitalen Abfallkalender inklusive Terminerinnerungen oder die Online-Terminvereinbarung bei den Kfz-Zulassungsstellen, den Führerscheinstellen und dem Amt für Zuwanderung und Integration.
Bund und Land stellen ebenfalls Dienstleistungen zur Verfügung
„Außerdem gibt es eine große Anzahl an Online-Dienstleistungen, die von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel die digitale Abfrage aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) oder die Stellung von Bauanträgen über das virtuelle Bauamt (ViBa BW)“, heißt es in der Antwort des Landratsamts.
Wie werden die Online-Dienste angenommen? Ist man mit der Nutzung zufrieden?
Pauschal lasse sich das schwer beantworten, heißt es. Die höchsten Nutzungszahlen haben derzeit die Online-Dienstleistungen Kfz-Abmeldung – mehr als 300 Nutzer pro Monat – und die Infektionsschutzbelehrung – 80 bis 100 Nutzer pro Monat. Es gibt laut Behörde aber auch Angebote, die wenig bis kaum in Anspruch genommen werden. Dies habe unterschiedliche Gründe: Einige Online-Dienste setzen demnach eine Identifizierung des Antragstellenden voraus, zum Beispiel über die Onlineausweisfunktion des Personalausweises (eID), über den elektronischen Aufenthaltstitel oder die Bund ID.
Komplexe Anmeldeverfahren können im Weg stehen
„Die Möglichkeiten, sich digital auszuweisen, sind in der Bevölkerung noch nicht ausreichend bekannt und verbreitet“, wird Andrea Gobbo, Leiterin des Amts für Digitalisierung beim Landratsamt Zollernalbkreis, zitiert.
Darüber hinaus wird bei einigen Dienstleistungen ein Servicekonto bei Service-BW benötigt. „Jede zusätzliche Anmeldung ist für den Nutzer eine weitere Hürde“, so Gobbo. Nicht jeder Bürger nutzt das Internet. Zudem ist die Möglichkeit und Bereitschaft, sich mit einem komplexen Anmeldeverfahren auseinanderzusetzen, nicht immer gegeben. Einfluss auf die Nutzungszahlen hat auch die Relevanz der digitalen Angebote. So sind die Anwendungsfälle bei Kfz-Angelegenheiten per se höher als zum Beispiel bei der digitalen Beantragung eines Tiergeheges.
Welche Online-Dienste sollen im Jahr 2025 oder auch in den nächsten Jahren dazukommen?
Gemäß Onlinezugangsgesetz müssen laut der Behörde alle Verwaltungsleistungen digital angeboten werden. „Daran arbeiten wir kontinuierlich. Sobald weitere Dienstleistungen von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden, setzt das Landratsamt diese in der Regel um.“
Gibt es Dienste, die ausschließlich digital genutzt werden können oder steht der analoge Weg überall zur Verfügung?
In den meisten Fällen können Bürger zwischen analogem und digitalem Weg wählen. Ausnahmen, in denen lediglich digitale Angebote zur Verfügung stehen, sind etwa die Infektionsschutzbelehrungen –„diese werden nicht mehr persönlich durchgeführt. Stattdessen muss der Service-BW-Prozess genutzt werden, was die hohen Nutzungszahlen erklärt“, heißt es von der Behörde.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist auch die Einreichung von Bauanträgen nur noch digital über das Virtuelle Bauamt (ViBa BW) möglich. Der Papierweg wird nicht mehr akzeptiert.
Oft keine Ende-zu-Ende-Digitalisierung vorhanden
Zudem werden verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen ausschließlich in digitaler Form angenommen.
„Leider ist es derzeit in vielen Fällen noch so, dass die Antragsstellung für den Bürger zwar digital möglich ist, aber keine Ende-zu-Ende-Digitalisierung vorhanden ist und in den Behörden erstmal ein Mehraufwand entsteht“, erklärt Andrea Gobbo. Von einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung spricht man immer dann, wenn vom Antrag des Bürgers bis zum Bescheid alles digital abgewickelt werden kann. Auch die Gesetzeslage ist nicht immer auf die digitalen Möglichkeiten angepasst, sodass in einigen Fällen zwar ein Antrag digital ausgefüllt werden kann, die Unterschrift aber noch eigenhändig erfolgen muss.