Ab Samstag, 5. Juli, ist es im Kreis Rottweil verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Weihern oder Teichen zu entnehmen.
Das gilt auch für kleine Mengen mit Eimern oder Gießkannen, wenn keine Genehmigung vorliegt. Nur wer eine wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.
Ausgenommen ist zudem das Tränken von Vieh, sofern kein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist. Hintergrund für die Allgemeinverfügung des Landratsamtes sind die anhaltende Trockenheit und Hitze.
„Alle unsere Pegel zeigen seit Wochen sehr niedrige Wasserstände, viele liegen bereits unter dem mittleren Niedrigwasser“, erklärt das Landratsamt. An manchen Stellen trocknen bereits ganze Bachläufe aus.
Die hohen Temperaturen und die geringe Wassermenge führen zudem zu einer starken Belastung für Fische, Amphibien und andere Tiere im und am Wasser.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro rechnen.